Gesetzesentwurf in weiblicher Form: Edtstadler für Abänderung

NATIONALRAT: ZADIC
Gesetzestext für "flexible Kapitalgesellschaften" ist in weiblicher Form gehalten. Grüne Justizministerin will dadurch "Rolle von Gründerinnen" sichtbarer machen.

Die Begutachtungsfrist für das Bundesgesetz über die "Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company" endete am 7. Juli 2023. Die Aufregung darüber kam erste Wochen später. 

Der 11 Seiten umfassende Entwurf ist nämlich in rein weiblicher Form verfasst. Das heißt, es ist beispielsweise nicht von Gesellschaftern die Rede, sondern einzig von "Gesellschafterinnen" oder "Gründungsgesellschafterinnen" und "von der Notarin oder der Rechtsanwältin errichteten Urkunde". 

Für Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sei es wichtig gewesen, durch die Wahl auf die rein weibliche Form "die Rolle der Gründerinnen" hervorzuheben. Natürlich seien auch die Männer damit gemeint - ebenso wie bei anderen Gesetzen, die einzig in männlicher Form gehalten sind, immer auch Frauen gemeint seien, heißt es seitens des Justizministeriums. 

Edtstadler empfiehlt Anpassung "an geltende Regeln"

Nun meldete sich auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zur Causa. "Es gibt für die Legistik klare Regeln. Die müssen vom Verfassungsdienst, der ja mir untersteht, auch angesprochen werden", sagte Edtstadler (ÖVP) gegenüber den Salzburger Nachrichten (Dienstag). "Ich empfehle, es den geltenden Regeln anzupassen".

Sie sei dafür, dass man die Sichtbarkeit von Frauen fördere und für Gendergleichstellung sorge, aber "ein Gesetz in rein weiblicher Form zu schreiben, ist für mich kein Beitrag dazu", kritisierte die Ministerin. Die Aktion der Justizministerin sei nicht mit ihr abgesprochen gewesen.

Kritik und Lob für Gesetzesentwurf 

Bereits in den vergangenen Tagen gab es für den Gesetzesentwurf sowohl Lob als auch Kritik.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer erachtet die gewählte weibliche Schreibweise als "höchst ungewöhnlich", wie er im ORF-Interview sagt.

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Mit einem in rein weiblicher Form geschriebenen Gesetzestext stößt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) beim Koalitionspartner auf wenig Verständnis. "Ich wüsste nicht, welchen Beitrag man für Geschlechtergerechtigkeit dadurch leistet, dass etwas, was man kritisiert, einfach umgedreht wird“, sagte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker im Ö1-Morgenjournal. 

Werde die männliche Form verwendet, seien Frauen mitgemeint, werde ausschließlich die weibliche Form verwendet, würden nur Frauen angesprochen, so FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst. Positive Reaktionen kommen währenddessen von der SPÖ und den NEOS. Für SPÖ-Frauenchefin Eva Maria Holzleitner hat das Sichtbarmachen von Frauen einen "wichtigen Zweck“ und „großen Sinn“. Für Neos-Justizsprecher Johannes Margreiter ist die Sprache ein "Machtfaktor“ - "Wir haben nichts dagegen, wenn einmal in die andere Richtung gegendert wird.“ „Fürchtet euch nicht vor inklusiver Sprache“, mahnte indes die Grüne Frauensprecherin Meri Disoski gegenüber Ö1.

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