Langfristige Lösung
Der Wohnschirm funktioniert so: Es gibt österreichweit 28 Beratungsstellen, wo sich Menschen melden können, wenn sie Mietrückstände haben, die sie nicht mehr zahlen können bzw. wenn bereits eine Räumungsklage vorliegt.
Im Beratungsgespräch wird dann die Wohnsituation abgeklärt und ein Haushaltsplan mit Einnahmen und Ausgaben erstellt. Die Beratungsstelle klärt auch ab, ob die Betroffenen noch finanzielle Reserven haben und ob sie auch alle Hilfen und Zuschüsse, die ihnen zustünden, in Anspruch genommen haben.
Erst, wenn klar ist, dass es sich finanziell nicht mehr ausgeht, wird ein Antrag auf Hilfe aus dem Wohnschirm gestellt, erklärt Tyresha Kara von FAWOS (Fachstelle für Wohnungssicherung) der Volkshilfe Wien. „Das Ziel ist nicht, einfach nur die Rückstände zu begleichen, sondern Wohnraum langfristig zu sichern“, erklärt sie. Deshalb wird bei den Betroffenen auch geschaut, ob sie sich die Wohnung, in der sie leben, überhaupt leisten können – und nach Alternativen gesucht.
1.853 Wohnungen wurden heuer durch den Wohnschirm gesichert, in 247 Fällen wurde beim Umzug in eine günstigere Wohnung unterstützt. 25 Prozent aller Fälle waren in Wien.
Laut Kara, die schon lange vor dem Wohnschirm in dem Bereich tätig war, handelt es sich bei den Betroffenen nicht nur um Alleinerziehende, Arbeitslose oder Mindestpensionisten. Seit Corona kämen immer mehr Menschen, „die niemals gedacht hätten, dass sie in ihrem Leben einmal eine Beratungsstelle aufsuchen müssen“, schildert sie.
Damit meint sie Künstler, Veranstalter oder andere Selbstständige, die wegen der Lockdowns nicht oder kaum mehr arbeiten konnten. Bei vielen bestehe das Problem darin, dass sie sich – aktuell verschärft durch die hohen Strom- und Gaspreise – den gewohnten Lebensstil nicht mehr leisten können und kürzer treten müssen.
Hilfe zehn Mal günstiger
Die Kosten des Wohnschirms sollen durch Einnahmen aus der neuen Übergewinnsteuer finanziert werden. Das ist jene Abgabe, die Energieunternehmen für ihre „Zufallsgewinne“ infolge der Krise leisten müssen.
Auch sonst würde sich der Wohnschirm lohnen, wird im Sozialministerium erklärt: Pro Kopf kosten die Maßnahmen im Schnitt 3.000 Euro. Eine Delogierung kann (inkl. Räumung, behördlicher Kosten und sozialen Hilfsleistungen ) mit 30.000 Euro zu Buche schlagen.
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