Wöginger will "grundlegende Reform der Pflege sicherstellen"

Wöginger will "grundlegende Reform der Pflege sicherstellen"
Der Prozess zur Pflegereform soll ab September gestartet werden.

460.000 Menschen beziehen in Österreich Pflegegeld, 950.000 Menschen pflegen ihre Angehörigen. Für beide Gruppen soll sich die Situation künftig verbessern. Im Regierungsprogramm ist eine grundlegende Reform der Pflege vorgesehen, doch diese muss erst mit den den Zuständigen von Ländern und Gemeinden sowie Organisationen erst erarbeitet werden. Der Prozess soll ab September gestartet werden, teilte August Wöginger, Sozialsprecher der ÖVP am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz mit.  

Dabei gehe es um fünf Grundprinzipien. Erstens soll "so viel wie möglich daheim und ambulant und so viel wie nötig stationär gepflegt werden", erklärt Wöginger.

Außerdem zentral: die Unterstützung der pflegenden Angehörigen, etwa durch die einführung des sogenannten Pflege-Daheim-Bonus. Auch eine pflegefreier Tag pro Monat für Angehörige, die die Pflege und Betreuung übernehmen, soll gesetzlich geregelt werden. Zusätzlich möchte Wöginger die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern, etwa durch Teleworking-Möglichkeiten, mit denen man während der Corona-Krise bereits vertraut geworden sei. 

Darüber hinaus geplant sind die Ausweitung der Möglichkeit der Selbst- und Weiterversicherung als pflegender Angehöriger sowie der Anspruch auf Pensionsversicherung auch ohne vorangegangene Erwerbszeiten.

Wie bereits im Frühjahr präsentiert, soll es auch eine Personaloffensive für Pflegeberufe geben. 

Der vierte Punkt auf Wögingers Liste trägt den Titel "Deregulierung und Digitalisierung". Was er darunter versteht: Um eine stärkere Rückbesinnung des Pflegepersonals auf den Patienten zu ermöglichen, muss es weniger bürokratischen Aufwand geben und der Arbeitsalltag erleichtert werden."

Letztlich soll auch eine bessere finanzielle Absicherung für die Zukunft möglich werden. Dazu sollen etwa Palliativpflege und Hospiz in die Regelfinanzierung übergeführt werden und bestehende Finanzierungsströme aus dem Bundesbudget ausgebaut und gebündelt werden. Berücksichtigt müssen dabei laut Wöginger demografische und qualitative Entwicklungen werden.

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