Das ist insofern bemerkenswert, als das Know-how des ELGA-Teams beim Mammut-Projekt „Impfpflicht“ nicht gefragt war. „Die ELGA GmbH wurde bei der Erstellung des vorliegenden Begutachtungsentwurfes nicht konsultiert“, heißt es in der Stellungnahme. Vereinfacht gesagt, hat das Ministerium verabsäumt, ausgerechnet jene Institution mit einzubinden, die seit Monaten dafür sorgt, dass Millionen Impfdosen in den elektronischen Impfpass kommen.
Was aber ist so kompliziert? Warum ist man erst im April soweit?
Ein gröberes technisches Problem stellen die Ausnahmen dar, also jene Menschen, die laut Melderegister in Österreich leben, nicht geimpft sind – die aber auch nicht geimpft werden müssen, weil für sie eine Ausnahme gilt (Unverträglichkeit etc.).
So ist im Gesetzesentwurf nicht geklärt, wo und wie der „spezifische Ausnahmegrund“ vermerkt und formuliert sein muss.
Völlig vergessen wurde darauf, eine maximale Gültigkeitsdauer der Ausnahmen vorzusehen.
Das plastischste Beispiel: Schwangerschaften. Sie sorgen – vorübergehend – für eine Befreiung von der Impfpflicht. Laut Entwurf könnten Schwangere aber eine lebenslange Impfbefreiung eintragen lassen – was nicht im Sinn des Erfinders wäre.
Und noch ein Problem gibt es: Experten rechnen damit, dass die Impfpflicht die Digital-Systeme der Verwaltung überfordert.
„Das EDV-Tool, mit dem Verwaltungsstrafen abgewickelt werden, erledigt heute rund eine Million Fälle im Jahr“, erklärt ein Fachmann aus dem Krisenstab. „Geht man von einer Million Impf-Unwilligen aus, die alle drei Monate eine Verwaltungsstrafe bekommen würden, dann würde damit – zusätzlich zu den bestehenden Verfahren – die vierfache Menge an Strafverfahren hinzukommen. Das bringt das System weit über die Leistungsgrenze.“
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