WKStA prüft Schredder-Affäre: ÖVP zeigt sich empört

WKStA prüft Schredder-Affäre: ÖVP zeigt sich empört
Die WKStA untersucht unter anderem einen möglichen Zusammenhang zwischen der Schredder-Affäre und dem Ibiza-Video.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermutet einen Zusammenhang zwischen dem Ibiza-Video und dem Schreddern von Festplatten des Bundeskanzleramts durch einen ÖVP-Mitarbeiter. Das geht aus Anfragebeantwortungen von Justizminister Clemens Jabloner an die Neos hervor, die der APA und der ZiB2 vorliegt.

Da die Verbindung nicht ausgeschlossen werden könne "wird das Verfahren bis zur Klärung, ob ein derartiger Konnex besteht, von der WKStA geführt", heißt es. Sollten die Ermittlungen zu einem anderen Ergebnis kommen, verliert die WKStA die Zuständigkeit. Das hat die Oberstaatsanwaltschaft am 1. August per Weisung festgelegt.

ÖVP empört: "Schmutzkübel-Wahlkampf"

Die ÖVP hat mehrfach dementiert, das Video bereits vor dessen medialem Bekanntwerden gekannt zu haben. Es habe sich auch nicht auf den zerstörten Speichermedien befunden, betonten Parteichef Sebastian Kurz und sein Generalsekretär Karl Nehammer. Es seien Druckerfestplatten gewesen, und man habe das Video ja wohl nicht ausdrucken wollen, so die gängige Argumentation. Außen vor gelassen wird dabei, dass es sich nicht zwingend um Druckerfestplatten handeln muss.

Am Donnerstag reagierte die ÖVP dann gar empört auf die Berichte über die Prüfung der WKStA und sprach von einem "unglaublichen Schmutzkübel-Wahlkampf".

Man habe "mit dem Ibiza-Video und einer möglichen illegalen Parteienfinanzierung der FPÖ nichts zu tun", hieß es seitens der ÖVP gegenüber der APA. Und es wurden rechtliche Schritte angekündigt: "Wer etwas anders behauptet wird geklagt."

FPÖ fordert Aufklärung, Neos irritiert

FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky sieht das naturgemäß anders. Die ÖVP sei gefordert, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, damit "schnellstmöglich Aufklärung stattfinden kann", so Vilimsky.  "Überaus verwundert" zeigte sich Neos-Justizsprecherin Irmgard Griss über die Reaktion der ÖVP. Sie forderte ein Ende der "Einschüchterungsversuche". Es sei sehr besorgniserregend, wenn nun auch die ÖVP die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stelle.

"Die Justiz führt keine Schmutzkübel-Wahlkämpfe, sie ermittelt", stellte Griss in einer Aussendung fest. Die Drohung der ÖVP, jeden zu klagen, der eine Verbindung zwischen dem Ibiza-Video und dem Schreddern von Festplatten durch einen ÖVP-Mitarbeiter sieht, richte sich auch direkt gegen die WKStA.

Erpressungsversuch gegen Strache?

Auch weitere Details gehen aus den Anfragebeantwortungen hervor. Unter anderem steht die "Überlassung von Kokain an verschiedene Abnehmer" im Raum. Auch ein Erpressungsversuch gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, bei dem im Juni mit Veröffentlichung weiterer Videopassagen gedroht wurde, wird untersucht.

Die Behörden vermuten in Sachen Suchtgifthandel ein schwerwiegendes Vergehen. Im betreffenden Paragraf 28a Abs.1 fünfter Fall des Suchtmittelgesetzes geht es um das Überlassen oder Verschaffen von Suchtgift, was mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

Weitere Details werden nicht genannt. Vor allem gegen wen ermittelt wird, also wer mit Drogen gehandelt haben soll, geht aus der Beantwortung nicht hervor. Jabloner betont, wegen der Nichtöffentlichkeit des offenen Verfahrens keine personenbezogenen Daten herausgeben zu können.

Der Erpressungsversuch gegen Strache soll am 6. Juni 2019 erfolgt sein. Hier soll jemand behauptet haben, im Besitz des Videos zu sein. Gedroht wurde mit der Veröffentlichung weiterer Passagen, sollte nicht gezahlt werden.

19 Vorwürfe werden genannt

Insgesamt werden 19 (großteils bereits bekannte) Vorwürfe genannt, die auf das Vorliegen eines Anfangsverdachts bzw. auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft oder noch keiner Enderledigung zugeführt wurden. Dazu gehört der die Forderung nach einer Parteispende, die Übersetzung ins Russische als Beitragstat, Steuerbetrügereien, Untreue, aber auch die heimliche Aufzeichnung des Videos, das Verwenden falscher Urkunden oder auch der Lockvogelauftritt der vorgeblichen russischen Oligarchin beim Treffen mit Strache und Gudenus.

Nach derzeitigem Stand werden laut Beantwortung bei der WKStA sechs natürliche Personen als Beschuldigte, vier Personen als Angezeigte, zwei juristische Personen als belangte Verbände und unbekannte Täter in Ansehung von sechs Unternehmen bzw. Organisationen geführt. Bei der Staatsanwaltschaft Wien werden sieben namentlich bekannte Personen und ein unbekannter Täter als Beschuldigte geführt.

Staatsanwaltschaft hat Ibiza-Video noch nicht

Interessant ist auch, auf Grundlage welchen Materials die WKStA ihre Ermittlungen führt. Die Frage, ob die Staatsanwaltschaft in Besitz des gesamten "Ibiza-Videos" ist, beantwortete Jabloner mit einem knappen "Nein".

Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper sah sich durch den Umfang der Ermittlungen bestätigt, "dass wir es nicht mit einer 'b'soffenen Gschicht' zu tun haben. Hier geht es um schwere Verbrechen gegen die Interessen unserer Republik. Die Enthüllungen zu Ibiza zeigen die ganze Verdorbenheit des ÖVP-FPÖ Sumpfs."

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