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Warum der WKÖ-Generalsekretär mehr als der Wirtschaftsminister verdient

Der Rechnungshof hat die Entlohnung des Mitarbeiterstabs und der Funktionärsriege unter die Lupe genommen. Präsidentin Martha Schultz will die Empfehlungen in ihren Reformprozess einarbeiten.
WKO

Was wäre gewesen, wenn vor einigen Monaten zwei dicke und auch brisante Rechnungshofberichte über das Personal und die Rücklagen der Wirtschaftskammer Österreich an die Öffentlichkeit gelangt wären? Dann wäre die Interessensvertretung der Wirtschaft in politische Turbulenzen und wahrscheinlich auch in große Erklärungsnot geraten.

Am Dienstag wurden jetzt zwei Rechnungshofberichte an das Wirtschaftsparlament und das Wirtschaftsministerium weitergeleitet. Genau zu besagten Themen Personal und Rücklagen. Der Inhalt hat die erwartete Brisanz, die Wirtschaftskammer trifft er mittlerweile weniger hart. Sie kann darauf verweisen, dass unter der neuen Präsidentin Martha Schultz bereits ein Reformprozess mit diesen Schwerpunkten eingeleitet worden ist. WK-Generalsekretär Jochen Danninger: „Der Bericht steht nicht im Widerspruch zu unserem Reformprozess, sondern ergänzt ihn. Dort, wo der Rechnungshof Verbesserungspotenzial aufzeigt, wird das in die laufenden Reformüberlegungen aufgenommen, geprüft und mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen zusammengeführt.“

Kritik an Sonderverträgen

Die Berichte werden sogar auf der Homepage der Wirtschaftskammer veröffentlicht, was doch außergewöhnlich ist. Immerhin ist das, was über die Bezüge in den Wirtschaftskammern zu finden ist, nicht gerade schmeichelhaft.

Hauptkritikpunkt ist, dass das System der Entlohnung intransparent sei. Im Jahr 2024 – der Rechnungshof (RH) hat den Zeitraum von 2020 bis 2024 unter die Lupe genommen – waren es an die 10.300 Unternehmer und Unternehmerinnen, die als Funktionäre für die rund 710.000 Mitglieder tätig waren. Eine nachvollziehbare Grundlage der Funktionsentschädigungen konnte der RH nicht ausmachen. Zitat aus dem Bericht: „In Bezug auf die Gewährung und Bemessung von Funktionsentschädigungen waren mindestens seit 1996 keine nachvollziehbaren Überlegungen mehr dokumentiert.“

Diese Entschädigungen wären zu einem noch größeren Problem geworden, wenn im Vorjahr das geplante System der Erhöhungen eingeführt worden wäre. So waren für WKÖ-Präsidenten künftig bis zu 182.000 Euro pro Jahr, für Landespräsidenten bis zu 169.000 Euro und für Vizepräsidenten bis zu 109.000 Euro vorgesehen gewesen. Aber: „Infolge medialer Berichterstattung im Herbst 2025 über dieses neue System wurde es bis zum Vorliegen der Ergebnisse einer externen Prüfung ausgesetzt“, liest man im RH-Bericht. Dieser Zustand soll weiter beibehalten werden, heißt es dazu aus der Wirtschaftskammer. Auf jeden Fall in der Zentrale in Wien.

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Zu teure Generalsekretäre

In der Wirtschaftskammer sind derzeit insgesamt rund 4.800 Mitarbeiter beschäftigt. In der Bundeskammer sind es etwas über 1.000. Auch hier kann der RH die Gestaltung der Gehälter nicht ganz nachvollziehen. Kritisiert werden die Spielräume, die möglich sind. Zitat: „Dies ermöglichte letztlich eine individuelle Handhabung der Gehaltsschemata.“

Besonders kritisiert wird die Entlohnung des Generalsekretärs bzw. dessen Stellvertreter. Diese waren und sind mit Sonderverträgen ausgestattet. Zitat: „Ihr durchschnittlicher Bruttomonatsbezug lag mit rund 21.500 Euro um 52 Prozent über dem Bruttomonatsbezug einer Generalsekretärin bzw. eines Generalsekretärs in einem Bundesministerium. Die für Funktionärinnen und Funktionäre der WKÖ geltende Obergrenze wurde um 32 Prozent überschritten, der Bruttomonatsbezug der Wirtschaftsministerin bzw. des Wirtschaftsministers um 13 Prozent.“

Im Generalsekretariat wurden allerdings bereits Maßnahmen gesetzt. Statt drei Stellvertretern gibt es jetzt nur noch einen. Die Höhe der Entlohnung hingegen wird in der WKÖ verteidigt. So heißt es in der Stellungnahme zum RH-Bericht: „Der Vergleich der Gehälter des Spitzenmanagements der WKÖ mit politischen Amtsträgern ist für die WKÖ nicht nachvollziehbar, zumal sich diese im Vergleich zu Leitungsfunktionen anderer Interessensvertretungen im üblichen Rahmen bewegen und unter den Gehältern von Leitungsfunktionen in staatsnahen Unternehmen liegen.“ Mit den vergleichbaren Interessensvertretungen ist wohl die Arbeiterkammer angesprochen.

Kritik an „Vielflieger“

Natürlich nahm der RH auch die Spesen unter die Lupe und entdeckte dabei einige Schmankerl. Besonders hervorgestochen ist die Kostenübernahme für den exklusiven Vielfliegerstatus bei einer großen europäischen Fluglinie für ein Präsidiumsmitglied. Kostenpunkt: 2.000 Euro. Die Antwort der WKÖ darauf: „Die Übernahme der Kosten für einen Vielfliegerstatus war ein Einzelfall. Diesen wird es in Zukunft nicht mehr geben.“

Was der Rechnungshof auch noch monierte: Die Mehrfachfunktionen von Vertretern der Wirtschaftskammer. Das betraf natürlich den ehemaligen Präsidenten Harald Mahrer, der neben seiner Führungsposition in der WKÖ noch Präsident der Nationalbank gewesen ist. Aber auch eine ehemalige Vizepräsidentin, die auch Mitglied des Aufsichtsrates der Asfinag gewesen ist, und eines Vizepräsidenten, der im Aufsichtsrat der BIG gesessen ist.

Weniger brisant ist übrigens der Bericht über die Rücklagen in der Höhe von insgesamt rund zwei Milliarden Euro, die immer wieder kritisiert werden. Da gibt es vor allem die Empfehlung, die Rücklagengebarung neu auszurichten.

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