Willkür gegen Grasser: Höchstrichter heben Haftung über 2,5 Mio. Euro auf

BUWOG GRASSER PROZESS: GRASSER / AINEDTER
Das Finanzamt wollte 2,5 Millionen Euro von Grasser als Haftung für die Meinl International Power. Der VfGH sieht keine Begründung.

Diese Nachricht wird die Stimmung bei Karl-Heinz Grasser in der Sommerpause des Buwog-Prozesses, wo es im Spätherbst nach drei Jahren Prozessdauer endlich ein Urteil geben soll, wohl heben. Ginge es nach der Rechtsauffassung des Finanzamtes hätte Ex-Finanzminister 2,5 Millionen Euro an Haftungen in der Causa Meinl international Power nachzahlen müssen, Der Verfassungsgerichtshof kippte diese Forderung nun.

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