Wie kam es dazu? Nach seiner Amtszeit als Finanzminister stieg Grasser bei der Meinl International Power als Manager ein. Er wurde Chairman und Miteigentümer der Managementgesellschaft der „Meinl International Power“ (MIP), die im August 2007 mit Zertifikaten an die Wiener Börse ging. Als Aushängeschild warb er um Kapital für die MIP - für viele Anleger ging das Investment jedoch nicht gut aus. An der MIP-Managementgesellschaft MPM, deren Wert ursprünglich auf rund 30 Mio. Euro geschätzt wurde, besaß Grasser ein Drittel der Anteile.
Rückzug
Nach der Kurzzeithaft des Bankers Julius Meinl V. im April 2009 kündigte Grasser seinen Rückzug bei der skandalumwitterten MIP an.
Genau in dieser Funktion als Direktor der Meinl Power Management Limited zog das Finanzamt den Ex-Finanzminister für Abgabenschulden von 2,5 Millionen Euro als Haftung heran. Sein Anwalt Manfred Ainedter legten gegen diese Haftung beim Bundesfinanzgericht Beschwerde ein – allerdings nur mit mäßigem Erfolg. Grassers Einspruch wurde abgelehnt, aber die Haftung auf 1,4 Millionen Euro reduziert. Der nächste Schritt war der Gang zum Verfassungsgerichtshof.
VfGH ortet „Willkür“
Bei dieser Instanz war Ainedter erfolgreicher. Die Begründung des Verfassungsgerichthofes Grasser aus der millionenhohen Haftungspflicht zu entlassen, liest sich wie eine schallende Ohrfeige für das Bundesfinanzgericht, denn der VfGH begründet seine Ablehnung mit „willkürlichem Verhalten“. Außerdem sei die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts nicht „begründet gewesen“.
Konkret heißt es im Urteil: „Eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz kann (...) nur vorliegen, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer dem Gleichheitsgebot widersprechenden Rechtsgrundlage be- ruht, wenn das Verwaltungsgericht (..) bei Erlassung der Entscheidung Willkür geübt hat.“
Für Ainedter zeigt sich einmal mehr, dass Grasser „in allen Belangen willkürlich verfolgt wird“.
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