Wieviel Aggression ist AMS-Trainern zumutbar?

Nicht alle AMS-Kursteilnehmer halten sich an den Wertekodex
Nach brisantem Urteil will AMS-Vorstand Kopf Klarheit für Kunden, Trainer und Berater und zieht mit vors Höchstgericht.

Ein Arbeitsloser hat vor Gericht gegen das AMS gewonnen, das Urteil ist aber höchst umstritten.

Der Jobsuchende wurde zunächst wegen seines aggressiven Verhaltens aus einem AMS-Kurs ausgeschlossen und außerdem sechs Wochen vom Arbeitslosengeld gesperrt. Der Mann klagte jedoch und bekam  Recht, dass die Sanktionen  überzogen waren. Was gilt nun? Darf man beim AMS nun ein wenig herumschreien und nötigenfalls auch ein bisschen auf den Tisch hauen, um den einen Kurs und nicht den anderen zu bekommen? Gibt es da keine klare Regeln?

AMS-Chef Johannes Kopf will das Urteil genau deshalb nicht akzeptieren. Er geht beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Revision.  Es gehe um Klarheit für die in diesem Fall betroffenen externen Trainer, die das AMS beschäftigt. Es gehe aber auch um das Schutzbedürfnis für die AMS-Berater und um die anderen Kursteilnehmer.

Wieviel Aggression ist AMS-Trainern zumutbar?

AMS-Vorstand Johannes Kopf

Kopf: „AMS-Berater ist kein leichter Job. Bei einer Million Kunden kann immer wieder etwas passieren, einer droht, der andere schreit. Aber letztlich spielen sich die wirklichen Problemfälle im Promillebereich ab.“ Zum Vergleich: Insgesamt wurden 2018 in rund 130.000 Fällen das Arbeitslosengeld gesperrt, meistens aber dann, wenn ein AMS-Termin versäumt wurde.

Wieviel Aggression ist AMS-Trainern zumutbar?

Das Revisionsverfahren vor dem Höchstgericht, das Kopf anstrengt, muss freilich erst zugelassen werden. Das Arbeitsmartkservice muss belegen, dass es um eine „Rechtsfrage von besonderer Bedeutung“ geht, sonst beschäftigt sich der VwGH erst gar damit.

Im Verfahren selbst, muss dann wieder abgewogen werden: Das Interesse des Einzelnen gegen die Interessen der Allgemeinheit.

In der ersten Instanz kam heraus, der Arbeitslose hatte sich für sein aggressives Verhalten umgehend entschuldigt. Der Kurs-Ausschluss plus die sechswöchige Geld-Sperre war demnach für das Gericht zu hart. Andererseits ist den AMS-Mitarbeitern und den anderen Kursteilnehmern aggressives Verhalten Einzelner sicher nicht zumutbar, sagt man nicht nur beim AMS, sondern auch im zuständigen Sozialministerium. Man erinnert sich: Vor einigen Jahren kam es bei einem AMS-Kurs sogar zu einem Mord.

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