Wiener Wahlrecht: Doch keine Einigung?

Wiener Wahlrecht: Doch keine Einigung?
Offenbar ist die künftige Mandatsberechnung weiterhin nicht geklärt. Bis zum Jahresende soll es aber ein neues Wahlrecht geben.

Die Einigung auf ein neues Wiener Wahlrecht lässt weiter auf sich warten. Sowohl SPÖ-Klubobmann Rudolf Schicker als auch Georg Prack, Landessprecher der Grünen, versicherten auf APA-Anfrage am Mittwoch, dass noch über den künftigen Mandatsverteilungsschlüssel verhandelt werde. Damit widersprachen sie einer heutigen Meldung des ORF-Radios, wonach das Wahlrecht bereits unter Dach und Fach sei.

Man habe in den Verhandlungen, die auf Klubebene zwischen den Stadtregierungsparteien geführt werden, bereits "viele große Stücke" abgeschlossen, so Schicker. "Nicht erledigt" sei hingegen das Kernstück der angestrebten Novelle - nämlich die Frage, wie sich die Stimmenanteile der Fraktionen künftig auf die Mandatsverteilung im Stadtparlament niederschlagen. "Dieser Schlussstein muss noch gelegt werden", betonte der rote Klubchef.

Hintergrund

Zum Hintergrund: Durch das jetzige Wahlrecht kann die stimmenstärkste Partei - also die SPÖ - unter gewissen Umständen die absolute Mandatsmehrheit und damit die Möglichkeit einer Alleinregierung auch dann erlangen, wenn sie deutlich unter 50 Prozent der Wählerstimmen erreicht. Die Grünen wollen diese mehrheitsfördernde Komponente möglichst wegverhandeln.

"Es gibt kein fertiges Wahlrecht", bestätigte Prack. Es spieße sich nach wie vor am "Abbau des Verzerrers", wie es der grüne Landessprecher ausdrückte. Hier müsse man noch einen Kompromiss finden, wobei derzeit aufgrund der Sommerpause gar nicht verhandelt werde. Die Gespräche würden erst mit Herbstbeginn wieder aufgenommen.

Beschluss noch heuer

Prack und Schicker zeigten sich beide zuversichtlich dahin gehend, dass die Novelle noch heuer im Landtag beschlossen werden kann. Auf einen genaueren Zeitrahmen wollten sich beide aber noch nicht festlegen.

Über den Dauerstreitpunkt Mandatsverteilung zanken sich die beiden Regierungsparteien nun schon seit Monaten. Bei anderen Punkten ist man schon länger auf einen rot-grünen Zweig gekommen. So soll es etwa eine Stärkung der Persönlichkeitswahl, die Erleichterungen für Vorzugsstimmenkandidaten bringen soll, und eine Angleichung der Briefwahlregelung an jene des Bundes (und damit ohne Nachsendefristen, Anm.) geben. Sowohl SPÖ und Grüne versicherten, dass das neue Wahlrecht bereits bei der nächsten Gemeinderatswahl, die planmäßig im Herbst 2015 stattfinden wird, zur Anwendung kommt.

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