Ein Amt ohne echte Macht

Johann Gudenus dürfte blauer Vizebürgermeister werden
Durch ihren Mandatszuwachs kann die Wiener FPÖ der Stadtregierung etwas lästiger als bisher werden.

Es klingt nach viel Verantwortung, ist in Wahrheit aber nicht mehr als ein schickes Türschild: FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus wird sich bald Vizebürgermeister nennen dürfen. Denn laut Stadtverfassung steht jeder Partei, die mehr als ein Drittel der Mandate erreicht, ein solches Amt zu. Auch wenn sie in der Opposition sitzt.

Das Amt, dem kein Ressort zugeordnet ist, erschöpft sich lediglich auf die Vertretung des Bürgermeisters, der mögliche Inhaber Johann Gudenus will es aber dennoch aktiv gestalten: "Ich möchte ein Ombudsmann für die Bürger sein, der das Rathaus für sie öffnet."

Mit ihren nunmehr 34 Mandaten haben die Blauen im Wiener Gemeinderat aber eine Größe erreicht, die ihre Rechte als Oppositionspartei erweitern. Zumindest auf dem Papier.

U-Kommission

Einigermaßen lästig für die SPÖ könnte es werden, dass die FPÖ künftig im Alleingang eine gemeinderätliche Untersuchungskommission beantragen kann. Solch ein Antrag muss von mindestens 30 Abgeordneten unterschrieben werden. Im März hatte die FPÖ zuletzt versucht, eine U-Kommission zur Durchleuchtung der Frankenkredite der Stadt zu durchleuchten. "Damals hätten wir noch zu unseren eigenen Unterschriften mindestens zwei der ÖVP gebraucht. Sie wollte aber nicht mitmachen", schildert Noch-Klubobmann Gudenus.

Mehr Kontrolle

Weiters kann der FPÖ-Rathausklub künftig von sich eine Prüfung durch den Bundes-Rechnungshof verlangen. Dafür genügt die Unterstützung von 33 Mandataren. Und mit ihren 34 Abgeordneten kann die FPÖ auch eine Prüfung von Landesgesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragen.

Deutlich weniger relevant ist die Sperrminorität, die die FPÖ jetzt erreicht hat. Das bedeutet, dass keine Gesetze, die eine Zweidrittelmehrheit benötigen, gegen den Willen der Blauen beschlossen werden können. "Rot-Grün kann jetzt kein Ausländerwahlrecht beschließen", frohlockte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache vor seinen Anhängern.

Das Problem dabei ist: Die Stadt kann gar nicht von sich aus etwa ein Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger auf Bezirksebene beschließen. Dafür wäre eine Änderung der Bundesverfassung nötig, wie der VfGH bereits 2004 festgestellt hatte.

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