Wie geht es mit der Mindestsicherung weiter?

Symbolbild
Das grundlegende Gesetz wurde bereits mehrfach verschoben. Jetzt endet die Geduld der Länder.

Die Verhandlungen zur Mindestsicherung befänden sich "in der Endabstimmung", hatte ÖVP-Klubobmann August Wöginger Ende Oktober gesagt. Noch im November solle das Grundsatzgesetz in Begutachtung geschickt werden, der Beschluss wäre dann für das neue Jahr geplant.

Grundsatzgesetz deshalb, weil die Mindestsicherung Ländersache ist. Das heißt: Der Bund erlässt ein Rahmengesetz, die Länder müssen dieses Gefäß dann durch jeweilige Ausführungsgesetze füllen - also konkretisieren. Gestaltungsspielraum inklusive, auch wenn noch unklar ist, wie groß dieser ausfallen wird. So können die Länder aber etwa entscheiden, Teile der Mindestsicherung nicht als Geld-, sondern als Sachleistung "auszuzahlen". 

Und genau diesen Länder geht zu wenig weiter. So hätten die Länder-Sozialreferenten FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein einstimmig dazu gefordert, endlich einen Entwurf für das Grundsatzgesetz vorzulegen und mit den Ländern in Verhandlungen zu treten, berichtet die Presse.

Die Reform der Mindestsicherung war schon mehrfach verschoben worden. Die türkis-blaue Bundesregierung möchte sich dabei nämlich an den restriktiven Modellen Nieder- bzw. Oberösterreichs orientieren. Das niederösterreichische Modell wurde - nach anfänglichem Jubel über sinkende Kosten in St. Pölten - jedoch mittlerweile vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) kassiert, dem oberösterreichischen Modell könnte bald ähnliches blühen.

Zumindest sind Klagen gegen die Linzer Variante der Mindestsicherung sowohl beim VfGH als auch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anhängig. Wann die Europa-Richter entscheiden, ist noch nicht klar, die heimischen Höchstrichter könnten noch vor Jahresende zu einer Entscheidung kommen.

Hartinger-Klein: "Es ist gelungen"

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein

Darum dürfte Türkis-Blau mit dem Rahmengesetz noch zuwarten wollen - denn es wäre sehr blamabel, wenn eine große Reform der Rechts-Koalition schon von Beginn an daran scheitert, dass sie gegen Verfassungs- oder Europarecht verstößt.

Unsaubere Gesetze

Nicht, dass das etwas grundlegend Neues wäre: Bei mehreren zentralen Vorhaben, von der neuen Asyl-Agentur über die Umweltprüfung von Großprojekten bis hin zur Krankenkassenreform wurden von verschiedensten Betroffenengruppen bereits Klagen sowohl vor dem VfGH als auch vor dem EuGH angekündigt. Klagen, denen führende heimische Verfassungs- und Europarechtsjuristen durchwegs gute bis sehr gute Chancen zugestehen.

Bei der Mindestsicherung wollte die Regierung diese juristische Unsicherheit vermeiden, könnte nun von den Ländern aber doch früher als erhofft zum Handeln gezwungen werden. So wäre es möglich, das Rahmengesetz doch bereits vor der VfGH-Entscheidung in Begutachtung zu schicken und in dieser Begutachtungsphase auch die etwaige Höchstrichter-Kritik einzuarbeiten, schreibt die Presse.

In diesem Fall würde seitens der ÖVP-FPÖ-Regierung wohl auch eine längere Begutachtungsfrist gewährt werden als die vier Tage, die vergangene Woche Zeit blieb, die Reform der Staatsholding unter die Lupe zu nehmen. Eine Frist, so kurz, dass sie sogar aus dem Justizministerium Josef Mosers ( ÖVP) stark kritisiert wurde.

Abschaffung der Notstandshilfe?

Für zusätzlichen Wirbel in Sachen Mindestsicherung sorgte am Wochenende unterdessen ein weiterer Medienbericht. So soll der Rückzug aus dem - auch von österreichischen Diplomaten - fertig verhandelten "Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration" der Vereinten Nationen (kurz: UN-Migrationspakt) Teil eines koalitionsinternen Tauschgeschäfts gewesen sein.

Die ÖVP stimmte dem von der FPÖ geforderten Nein zum Migrationspakt zu, dafür legt die FPÖ der ÖVP laut Medienberichten bei der Abschaffung der Notstandshilfe keine Steine in den Weg.

Dem Plan zufolge wird die Notstandshilfe, eine Versicherungsleistung, die sich wie auch das Arbeitslosengeld nach dem letzten Einkommen des Beziehers berechnet, abgeschafft. Die Folge: Langzeitarbeitslose fallen nach dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld direkt in die - nach Regierungsplänen für Einzelpersonen bei 863 Euro gedeckelte - Mindestsicherung, womit sich die Zahl der Bezieher vervielfachen würde.

Und weil nach ÖVP-Wünschen künftig auch auf Immobilien der Bezieher zugegriffen werden soll, was zum Großteil österreichische Bezieher von Sozialleistungen treffen würde, war die FPÖ bisher dagegen.

Der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried bezeichnete diesen Plan in einer ersten Reaktion als "Enteignung von Arbeitslosen" und "neuen FPÖ-Verrat an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“. Bruno Rossmann von der Liste Pilz warnt vor der "Enteignung der Mittelschicht".

Der FPÖ-Regierungskoordinator, Verkehrsminister Norbert Hofer, sagte am Montag, es werde "keinen Abtausch von Themen geben" und sprach von "guten Gesprächen" zwischen Sozialministerin Hartinger-Klein und der ÖVP. Inhaltlich äußerte er sich freilich nicht.

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