Welche Regeln ab Montag jedenfalls gelten – ein Überblick:
Was ein Lockdown für Nicht-Immunisierte bedeutet
Lockdown für Nicht-Immunisierte: Die Regel gilt für Ungeimpfte in ganz Österreich ab Montag und wird heute beschlossen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, da für sie offiziell noch keine Corona-Schutzimpfung zugelassen ist. Die Maßnahme dient zur „Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung“. Ein echter Lockdown ist das nicht. Das hieße, alle Freizeiteinrichtungen, Lokale oder der Großteil des Handels schließen.
Sie bleiben offen, aber nur für Geimpfte und Genesene. Nicht-Immunisierte dürfen das Wohnumfeld nur aus wenigen Gründen verlassen. Zur Arbeit (hier gilt 3-G) oder zum Arzt gehen, einen Spaziergang machen, einkaufen im Supermarkt, einen Gottesdienst besuchen das fällt unter Deckung der Grundbedürfnisse. Erlaubt ist auch der Weg zu einer Impfstraße. Einkaufen in anderen Handelssparten ist verboten: Bisher stand der Gruppe jeder Bereich offen, der nicht unter die 2-G-Regel fiel, wie ein Modegeschäft jetzt gilt dort auch ein 2-G-Nachweis.
Zudem gibt es Kontaktbeschränkungen auf „engste Angehörige und Bezugspersonen“: Ein Haushalt darf nur eine haushaltsfremde Person treffen.
Wer erst eine Erstimpfung erhalten hat, aber mangels „Zweitstich“ noch über kein gültiges Impfzertifikat verfügt, kann sich mit einem PCR-Test „freitesten“.
Konferenz am Sonntag
Am Sonntag beraten die Landeshauptleute mit der Bundesregierung in einer Videokonferenz über Maßnahmen zur Eindämmung der aktuell stark steigenden Infektionszahlen. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte sollen zur "Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung" dienen, wie es im Verordnungsentwurf heißt.
Formal muss die Verordnung am Sonntagabend noch vom Hauptausschuss des Nationalrats abgesegnet werden. Angesichts der türkis-grünen Koalitionsmehrheit gilt das aber als gesichert. Die Verordnung gilt vorerst bis 24. November (10 Tage) befristet und müsste dann verlängert werden.
Zusatzregeln Oberösterreich
Die Vorgaben des Bundes sind die Unterkante. Oberösterreich schließt die Nachgastronomie bis 6. Dezember, alle Veranstaltungen werden abgesagt. In allen Innenräumen gilt für alle eine FFP2-Pflicht. Das betrifft auch die Gastronomie: Nur am Tisch darf die Maske abgenommen werden. Auf den Adventmärkten darf nichts konsumiert werden, auch hier gilt die FFP2-Pflicht. Die Diözese Linz führt die Abstandsregeln von einem Meter in Kirchen wieder ein.
Zusatzregeln Salzburg
Es kommt FFP2-Pflicht in allen Innenräumen wie in Oberösterreich, bei körpernahen Dienstleistern gilt sie bereits. In der Gastronomie darf nur noch an Tischen konsumiert werden. Auf den Christkindlmärkten gilt Alkoholverbot.
Zusatzregeln Wien
Die Bundeshauptstadt hat die strengeren Regeln noch einmal verschärft. Ab kommender Woche neu gilt 2-G plus in Nachtgastronomie und jenen Bereichen, wo mehr als 25 Leute zusammenkommen: An die Bar, ins Theater oder Kino darf nur, wer geimpft, genesen und PCR-getestet ist (Test gilt 48 Stunden, bundesweit: 72 Stunden). Dazu kommt auch eine FFP2-Pflicht in Innenräumen wie in Salzburg oder Oberösterreich, zusätzlich auch für Handelsmitarbeiter und körpernahe Dienstleister trotz 2,5-G-Regel im Job. An Imbissständen gilt die 2-G-Regel (bundesweit: bis zu 15 Minuten ohne 2-G-Nachweis). Der „Ninja-Pass“ gilt für Schüler bis zwölf Jahre als 2-G-Nachweis (bundesweit: 15 Jahre).
Zusatzregeln Schulen
In Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol müssen Schüler und Lehrer ab Montag während des Unterrichts FFP2-Masken tragen, dort gibt es keine Schulveranstaltungen.
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