In der Debatte, wie die Zuschüsse gesenkt werden könnten, gibt es unterschiedliche Vorschläge. IHS-Chef Holger Bonin brachte zuletzt auch eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters auf 67 Jahre ins Spiel.
Die Arbeiterkammer (AK) Wien nimmt das neue Gutachten der Alterssicherungskommission zum Anlass, Bonin zu widersprechen: Österreich habe längst „mit Reformen“ auf die demografische Herausforderung reagiert, betonen Wolfgang Panhölzl, Leiter der Abteilung Sozialversicherung, und AK Pensionsexpertin Dinah Djalinous-Glatz am Donnerstag vor Journalisten.
2035 als Höhepunkt
Die AK Wien verweist unter anderem auf die bereits erfolgte Anhebung des Pensionsantrittsalters der Männer auf 65 Jahre. Bei den Frauen steigt es bis 2033 auf ebenfalls 65 Jahre an. „Das faktische Pensionsalter ist seit 2000 beachtlich gestiegen“, so die AK-Experten – bei den Männern von 58,5 auf 62,1, bei den Frauen von 56,8 auf 60,1 Jahre. Und eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters sei schon deshalb ungerecht, weil es extreme Unterschiede bei der Lebenserwartung gebe.
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Fazit der AK Wien: „Trotz Krise sind die Bundesmittel für Pensionen im erwarteten Rahmen.“ Dabei verweisen Panhölzl und Djalinous-Glatz auch auf ein Langfristgutachten der Alterssicherungskommission aus dem Jahr 2021. Demnach liegen die aktuellen staatlichen Pensionskosten teils unter den Prognosen von 2021.
Was das Langfristgutachten jedenfalls zeigt: Die Zuschüsse ins Pensionssystem steigen – in Relation zum BIP – bis 2035 auf rund sieben Prozent. Das sollte der Höhepunkt sein, die Kosten sinken bis 2070 aber dennoch nicht mehr unter 6,5 Prozent des BIP. Heißt: Das Pensionssystem bleibt auf hohem Niveau teuer.
Als Gegenmaßnahme schlägt die AK Wien Anreize vor, um Personen über 60 Jahre länger am Arbeitsmarkt zu halten. Neben einem Modell für Teilzeitpensionen könnte das auch ein Bonus-Malus-System sein. Die Idee: Es bestraft Betriebe, die bestimmte Beschäftigungsquoten bei Älteren nicht erfüllen – und belohnt Musterbetriebe.
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