Schuldspruch: Muss Westenthaler in Haft?

Peter Westenthaler: Mit Nichtigkeitsbeschwerde abgeblitzt
Das Urteil gegen den früheren FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler in den Causen Bundesliga und Lotterien wurde vom OGH bestätigt. Ob auch das Strafmaß von zehn Monaten unbedingter Haft hält, entscheidet das OLG.

Der Schuldspruch für den ehemaligen FPÖ-und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler in Sachen Fußball-Bundesliga und einer 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ ist rechtskräftig. Offen ist allerdings noch, ob es bei der vom Erstgericht verhängten Strafe - zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt - bleibt.

10 Monate unbedingt: Oberlandesgericht prüft

Westenthaler hatte gegen seine Verurteilung vom Jänner 2017 aufs Schärfste protestiert und dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) vor kurzem in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen, bestätigte Behördensprecherin Alexandra Michel-Kwapinski am Montag. Keine Entscheidung traf der OGH hinsichtlich Westenthalers Berufung gegen das Strafausmaß. "Der Akt wurde dem OLG zur Klärung der Straffrage zugewiesen", teilte Michel-Kwapinksi mit. Wann sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) damit auseinandersetzen wird, steht vorerst nicht fest.

"Eindeutige Schuldsprüche"

In dem Verfahren war Westenthaler in einem ersten Rechtsgang im April 2015 zunächst von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen worden. Der OGH hob diese Entscheidung im März 2016 allerdings wegen zahlreicher Feststellung- und Begründungsmängel auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. In diesem kam ein neu zusammengesetzter Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker - sie wird vermutlich in Kürze die Verhandlung gegen Karl-Heinz Grasser & Co in Sachen Buwog und Linzer Terminal Tower leiten - zu "eindeutigen Schuldsprüchen", wie Hohenecker betonte.

Inhaltlich war es zum einen um eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006 und andererseits um die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Millionen-Subvention an die Bundesliga gegangen. Diese hatte der Nationalrat im Dezember 2004 genehmigt. Westenthaler und sein damaliger Co-Vorstand bei der Bundesliga verwendeten die Million zur Finanzierung eines außergerichtlichen Vergleichs, mit dem eine Drittschuldnerklage gegen die Bundesliga abgewendet wurde.

Neue Ermittlungen

Aktuell wird von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Westenthaler unter anderem wegen Untreue ermittelt, weil er über Umwege vom Glücksspielkonzern Novomatic zwischen Frühling 2009 und Ende 2014 monatlich Geld lukriert haben soll. Zunächst soll er 4.000 Euro bekommen haben. Weil Westenthaler das zu wenig war, sollen die Zahlungen auf 4.500 Euro angehoben worden sein. Westenthaler hat diese Vorwürfe schon vor Monaten als "an den Haaren herbeigezogen" bezeichnet.

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