Wer in Österreich Hitzefrei bekommen kann

Wer in Österreich Hitzefrei bekommen kann
Es gibt hierzulande keine allgemeine Regelung. Wer dennoch Hitzefrei bekommt - und woran sich der Arbeitgeber halten muss.

Schwitzen ist dieser Tage angesagt: Bereits zu Wochenbeginn ist mit Temperaturen bis zu 36 Grad zu rechnen. Damit wird wieder eine Frage akut: Wie kommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Hitze zurecht bzw. wie schützt man sie davor?

Während Arbeitnehmer in anderen Ländern teilweise Anspruch auf verlängerte Pausen oder gar Hitzefrei haben, gibt es in Österreich keine allgemeine Hitzeregelung - weder für Schulen noch für die Arbeitswelt. Doch damit ist Österreich nicht allein auf weiter Flur. In Frankreich etwa gibt es auch kein Gesetz, das Arbeitszeiten bei großer Hitze regelt. Es existieren nur Empfehlungen, denen Arbeitgeber nach freiem Ermessen folgen können.

➤ Mehr dazu: Heißer Start: So wird das Wetter diese Woche

"Recht auf Hitzefrei"

Im benachbarten Deutschland hat es neulich einen erneuten Vorstoß gegeben. Bei sehr hohen Temperaturen sollte es aus Sicht der Linken für Arbeitnehmer ein "Recht auf Hitzefrei" oder verkürzte Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich geben. "Wir brauchen Klimaanpassungen im Arbeitsrecht", sagte die Parteivorsitzende Janine Wissler vergangenen Montag.

Auch die Gewerkschaft Verdi hatte Erleichterungen für Arbeitnehmer angemahnt. "Bei extremer Hitze fordern wir natürlich längere Pausen oder ein früheres Ende der Arbeit - Hitzefrei -, auch wenn darauf kein rechtlicher Anspruch besteht", sagte Norbert Reuter von Verdi.

➤ Mehr dazu: Rekord erneut gebrochen: Dienstag war der global heißeste Tag der Geschichte

Wer in Österreich Hitzefrei bekommen kann

Die einzige Arbeitnehmergruppe, für die es in Österreich eine Hitzeregelung gibt: Bauarbeiter.

Arbeiten ab 32,5 Grad ist "eine Qual" für Gewerkschaftschef

Ähnliches fordert in Österreich auch FSG-Gewerkschaftsboss Josef Muchitsch. "Wir wollen einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Generell ist das Arbeiten bei 32,5 Grad, egal ob bei Schwerarbeit oder geistiger Arbeit im Büro, eine Qual. Das ist gesundheitsschädigend", betont Muchitsch. Aus seiner Sicht brauche es zudem zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - wie Trinkpausen, Änderungen der Bauzeitpläne auf Baustellen etc. 

Apropos Bauarbeiter: Für sie - und für Zimmerer, Gipser, Dach­decker und Gerüster - gilt seit einigen Jahren auch Hitze als Schlecht­wetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlecht­wetter­ent­schäd­ig­ungs­ge­setz­es. So kann auf Baustellen ab einer Temperatur von mehr als 32,5 °C (davor war die Temperaturgrenze noch 35 Grad, Anm.) das Arbeiten im Freien eingestellt werden, sofern kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten.

Geltende Kriterien für die Schlecht­wetter­ent­schädig­ung sind die Stunden, in denen 32,5° C überschritten werden:

  • Folgen drei Stunden mit mehr als 32,5° C aufeinander, so bedeuten diese Schlechtwetter für den Rest des Tages.
  • Für durch diese Hitze entfallene Arbeitsstunden gebührt eine Schlecht­wetter­entschädigung (sog. "Sechziger").

"Schwarze Schafe" unter den Arbeitgebern

Bei besonders hohen Temperaturen kann der Arbeitgeber seinen Bauarbeitern also Hitzefrei geben. Als Entschädigung erhalten die Arbeiter in diesem Fall 60 Prozent ihres Stundenlohns (auch bekannt als "Sechziger", Anm.). "Leider gibt es immer noch 'schwarze Schafe', die diese Regelung nicht in Anspruch nehmen", erklärt Muchitsch.

Wendet ein Betrieb die Hitzefrei-Regelung an, gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent und eine Refundierung an den Arbeitgeber durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). "Der Arbeitgeber hat also nicht einmal die Kosten zu tragen. Dazu kommt, dass derart hohe Temperaturen meist erst zu Mittag oder am frühen Nachmittag gemessen werden. Da haben Bauarbeiter schon sechs bis acht Stunden Schwerarbeit hinter sich. Trotzdem sind immer noch viele Arbeit- und Auftraggeber nicht willens, die Hitzefrei-Regelung umzusetzen", sagt Muchitsch.

Wer in Österreich Hitzefrei bekommen kann

Sie bekommen auf jeden Fall hitzefrei: Die Fiaker-Zugpferde.

Fiaker bekommen auf jeden Fall Hitzefrei

Einer "Berufsgruppe" ist das Arbeiten bei hohen Temperaturen gesetzlich sogar verboten: den Fiaker-Pferden. Ab 35 Grad Celsius dürfen sie nicht mehr zum Einsatz kommen und müssen im Stall bleiben.

Dem Verein gegen Tierfabriken ist das nicht genug, er fordert immer wieder, dass die Tiere schon ab 30 Grad Hitzefrei bekommen sollten.

➤ Mehr dazu: Hitzefrei für Fiaker: 35 Grad-Marke geknackt

Wozu der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist

Alle anderen Arbeitnehmer in Österreich haben grundsätzlich keinen Anspruch, bei hohen Temperaturen der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitgeber muss aber in jedem Fall folgende Vorkehrungen treffen:

  • bei geringer körperlicher Belastung, also wenn die Arbeit hauptsächlich sitzend verrichtet wird: Die Raumtemperatur muss zwischen 19 und 25 Grad Celsius betragen.
  • bei normaler körperlicher Belastung, also wenn die Arbeit hauptsächlich stehend verrichtet wird: Die Raumtemperatur muss zwischen 18 und 24 Grad Celsius betragen.
  • bei hoher körperlicher Belastung, also wenn hauptsächlich körperliche Arbeit verrichtet wird: Hier wird die Sache schon schwieriger. Weil körperliche Arbeit häufig im Freien verrichtet wird, gilt es nur, eine Mindest-Raumtemperatur von 12 Grad Celsius zu gewährleisten.
  • Ist keine Klimaanlage vorhanden, so müssen sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um heiße Temperaturen zu senken. Dazu zählen beispielsweise nächtliches Lüften, beschattete Fenster oder Ventilatoren, die auf jeden Fall vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden sollten.

Das Gesetz sieht nicht vor, dass der Arbeitsplatz klimatisiert werden muss. Ist aber eine Klimaanlage vorhanden, so gelten besondere Bestimmungen:

  • Die Raumtemperatur sollte 25 Grad Celsius nicht übersteigen.
  • Die relative Luftfeuchtigkeit muss einen Wert zwischen 40 und 70 Prozent aufweisen.
  • Es darf keine Zugluft entstehen.

Kommentare