Damit ist eine langjährige Forderung von Opferschutzorganisationen erfüllt – die Lücke werde nun geschlossen, bestätigt Hedwig Wölfl, Geschäftsführerin des Kinderschutzzentrums „Die Möwe“ – und nennt ein Beispiel: „Eine Mutter wird im Frauenhaus betreut, ihre Kinder schwimmen nur nebenbei mit.“
Udo Jesionek, Präsident vom Weißen Ring, ergänzt: „Es wird vergessen, welche enorme psychische Belastung es ist, wenn man zusehen muss, wie die eigene Mutter misshandelt wird, wenn zu Hause ein ständiges Klima der Angst herrscht. Diese Kinder sind schwer traumatisiert.“
Wenn ein Kind dann noch als Zeuge vor Gericht aussagen muss – mitunter gegen den eigenen Vater – sei das die nächste schwere Belastung. Oft komme da ein Loyalitätskonflikt hinzu: Den Vater „verraten“, um die Mutter zu schützen? Auch damit dürften Kinder „nicht alleine gelassen werden“, betonen Wölfl und Jesionek.
Betreut werden diese Kinder teilweise schon jetzt mithilfe von Spendengeldern, das reiche meist aber nur für besonders schwere Fälle.
Die Ausweitung des Opferstatus ist Teil des Pakets gegen Hass im Netz, das derzeit in Begutachtung ist. Anspruch auf psychosoziale und juristische Begleitung haben durch die Novelle künftig auch Opfer von Hass im Netz, etwa bei Beleidigung, Drohung oder Nötigung.
Umfasst ist in der Novelle auch ein Phänomen unter Jugendlichen: Intime Fotos, die in einer Beziehung noch freiwillig gemacht, aber nach Beziehungsende vom Ex-Partner verbreitet werden. „Viele wissen gar nicht, dass das verboten ist, und dass sie sich wehren können“, sagt Wölfl.
An Betroffene überhaupt heranzukommen sei schwierig – die Dunkelziffer sei hoch, bestätigt Jesionek. Umso wichtiger sei es, dass Rechtslage und Hilfsangebote bekannt gemacht werden. Eine Anlaufstelle ist etwa der Opfer-Notruf vom Weißen Ring (0800 112 112). Der Zugang zum Recht müsse erleichtert werden, davon ist Justizministerin Zadić überzeugt.
Einstweilige Verfügung per eMail
Als Beispiel nennt sie, dass während des Lockdowns die Option geschaffen wurde, per eMail über eine Gewaltschutzorganisation bei Gericht eine einstweilige Verfügung (etwa gegen den Partner, der in derselben Wohnung sitzt) zu erwirken. „Das hat sich bewährt. Wir überlegen, diesen Modus dauerhaft einzurichten“, sagt die Ministerin.
Wie sich die Ausweitung des Opferstatus’ in Zahlen auswirken wird, lässt sich nur grob schätzen: Pro Jahr gibt es nach häuslicher Gewalt rund 8.000 Wegweisungen, in etwa der Hälfte der Fälle sind auch Kinder betroffen. Und zwei Drittel der 12- bis 18-Jährigen haben laut einer Umfrage schon einmal Hass im Netz erfahren.
Nähere Informationen:
www.opfer-notruf.at
www.die-moewe.at
www.justiz.gv.at
Kommentare