Wenn Kinder zu Zeugen werden: Justizministerin Zadic weitet Opferstatus aus

Wenn Kinder zu Zeugen werden: Justizministerin Zadic weitet Opferstatus aus
Mit dem Opferstatus bekommen auch minderjährige Zeugen von Gewalttaten Anspruch auf psychosoziale und juristische Unterstützung.

Zwei Mädchen, die dazwischengegangen sind, als ihr Vater die Mutter mit einem Messer attackierte.

Ein Mädchen, das miterleben musste, wie ihre Schwester vom Vater sexuell schwer missbraucht wird.

Ein Bub, der jeden Tag nach der Schule ein paar Minuten im Vorraum wartet und auf Geschrei oder Schluchzen lauscht, bevor er sich in die Wohnung traut.

Diese Kinder sind keine Opfer. Nicht, wenn es nach der aktuellen Gesetzeslage geht.

Derzeit hat man nur Opferstatus, wenn man selbst Opfer einer Gewalttat wurde, oder wenn man Zeuge war, wie ein Familienmitglied getötet wurde. Damit verbunden ist der Anspruch auf psychosoziale Betreuung und juristische Begleitung. Die eingangs erwähnten Mädchen etwa haben ihrer Mutter das Leben gerettet und fielen nicht in diese Kategorie. Sie waren nur Zeugen, hatten keinen Anspruch auf Unterstützung.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) will das ändern – und den Opferstatus auf minderjährige Zeugen ausweiten, erklärt sie im KURIER-Gespräch. So werden auch die Kosten für einen Anwalt getragen, wenn sie wegen ihres Traumas Ansprüche auf Schmerzensgeld stellen.

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