Mindestsicherung: Weniger Geld für Migranten, manchmal mehr für "unsere Leut’"
23 Uhr im Hotel Schlosspark Mauerbach: Das, was am Vormittag streng durchgetaktet als zweite Regierungsklausur der türkis-blauen Koalition begonnen hat, ist mittlerweile zum lockeren Bar-Geplauder zwischen Blauen, Türkisen, Schwarzen und Journalisten geworden. Das Vier-Gänge-Menü ist verdaut, die ersten Regierenden verabschieden sich bereits auf ihre Zimmer.
Doch der Schein trügt: Denn im Untergeschoss führen rund zehn Verhandler rund um Kanzleramtsminister Gernot Blümel und Verkehrsminister Norbert Hofer noch eine beinharte Debatte – der Inhalt: Wie genau soll die Kürzung der Mindestsicherung für Ausländer aussehen, die man am nächsten Tag unbedingt präsentieren möchte? Und die Meinungen sind bis zuletzt konträr. Denn während die FPÖ eine hart formulierte bundeseinheitliche Regelung fordert und auch ein rechtliches Hasardspiel wagen will, will die ÖVP um jeden Preis verhindern, dass der Verfassungsgerichtshof das türkis-blaue Prestigeprojekt zu Fall bringt. Schließlich hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ja die zwei Kernpunkte des Vorhabens – eine Wartefrist für Flüchtlinge und einen „Deckel“ für kinderreiche Familien – bereits zu Fall gebracht.
Weil die Regierung von diesem Vorhaben aber dennoch nicht abrücken will, versucht man es in der kurz vor Mitternacht in Mauerbach vereinbarten Regelung nun durch die Hintertür – und zwar wiefolgt: Statt des Deckels bei 1500 Euro für Familien streicht man die Leistungen für Kinder von Mindestsicherungsbeziehern massiv – allerdings erst bei größerer Kinderzahl. Während der Betrag für das erste Kind mit rund 215 Euro künftig höher als in den meisten Bundesländern ist, gibt es etwa für Kind Nummer drei nur noch 45 Euro (die Mindestsicherung ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt, siehe rechts). Letztlich führt dies wie der verbotene Deckel dazu, dass kinderreiche Familien viel weniger Mindestsicherung bekommen. Alleinerzieher bekommen indes mehr als bisher, für sie gibt es Boni von bis zu 100 Euro pro Kind.
Rechtlich extrem heikel
Und auch bei der Wartefrist für Ausländer ließ sich die Regierung einen simplen Umweg einfallen: Die volle Mindestsicherung von 863 Euro pro Monat bekommt nämlich nur, wer gut Deutsch (Level B1) spricht und sich das vom Integrationsfonds via Test bescheinigen lässt. Ohne diese Bescheinigung gibt es lediglich 563 Euro pro Monat. Das gilt ab 2019 auch für sämtliche Asylberechtigte, die bereits hier sind und die Sozialleistung beziehen. Wie genau diese Tests ablaufen und ob es zusätzliche Sprachkurse gibt, kann die Regierung allerdings noch nicht verraten.
Ein Gesetzesentwurf soll nächste Woche vorgelegt werden, präsentiert wurden nur die Eckpunkte der Reform – die auch eine Wartefrist für EU-Bürger in der Mindestsicherung vorsieht (die gibt es zwar jetzt schon, sie soll aber restriktiver werden).
Allein, hält diese Regelung EU- und Verfassungsrecht stand? Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk ist jedenfalls „sehr skeptisch“, wie er dem KURIER erklärt: Laut Funk bestehe in der vom VfGH untersagten Ausländer-Wartefrist aus Niederösterreich und dem türkis-blauen Modell kein Unterschied: „Da wurden substanziell keine gravierenden Änderungen vorgenommen, die Probleme bleiben also bestehen.“ Allerdings traut sich Funk keine Prognose zu, ob das Höchstgericht das „Grundsatzgesetz“, das die für die Mindestsicherung zuständigen Länder 2019 umzusetzen haben, kippen wird. Aufgrund einer „neuen Zusammensetzung des VfGH“ – die Regierung bestimmte vor einigen Wochen neue Höchstrichter – könne es auch sein, dass das Höchstgericht anders als zuletzt entscheide.
Länder ohne Macht
So oder so: Befassen werden sich die Höchstgerichte frühestens nächstes Jahr mit der Causa, weil das Gesetz vorher in Kraft treten muss.
Kritik üben neben Kirche (Caritas-Präsident Michael Landau warnt vor einer „Spaltung des Landes“) und Opposition vor allem SPÖ-regierte Länder. Skepsis kommt auch aus dem ÖVP-geführten Vorarlberg, das auf ein sanfteres Modell setzt – der nüchterne Tenor von Rot wie Schwarz: Man wolle nu einmal die türkis-blauen Details abwarten.
Rechtliche Handhabe haben die Kritiker keine: Im Bund kann die Opposition einen Beschluss nicht verhindern, die Länder sind indes zur Umsetzung der Bundesvorgabe gezwungen. Weigert sich ein Bundesland, die türkis-blauen Regeln umzusetzen, verwirkt es das Recht auf eigene Umsetzung – und die Regierung darf gleich direkt ein Modell diktieren.
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