Regierung will Schutzberechtigte von Mindestsicherung ausschließen

REGIERUNGSKLAUSUR IN MAUERBACH: STRACHE/KURZ
Subsidiär Schutzberechtigte, Asylwerber und Ausreisepflichtige sollen komplett von der Mindestsicherung ausgeschlossen sein.

Zusätzlich zu den bereits bekannten Änderungen an der Mindestsicherung durch die ÖVP-FPÖ-Regierung wurde am Montagabend noch ein weiteres Detail verraten, das für weitere Diskussionen sorgen dürfte. Die Regierung gab auf der Webseite des Bundeskanzleramts bekannt, dass subsidiär Schutzberechtigte, Menschen im laufenden Asylverfahren (Asylwerber) und Ausreisepflichtige keine Mindestsicherung bekommen sollen. Schon jetzt haben subsidiär Schutzberechtigte in vier Bundesländern keinen Zugang zur Mindestsicherung, sondern nur zur viel niedrigeren Grundversorgung, nun soll sie ihnen überall gestrichen werden. Asylwerber haben auch bereits kein Recht auf eine Mindestsicherung

Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, deren  Asylantrag zwar mangels Gründen aus der Genfer Flüchtlingskonvention abgewiesen wurde, aber bei denen von den Behörden anerkannt wird, dass ihr Leben oder ihre Gesundheit in ihrem Herkunftsland etwa durch Folter oder die Todesstrafe bedroht ist. Sie bekommen deshalb Schutz auf Zeit gewährt, bis sich die Lage in ihrer Heimat verändert hat.

Im Jahr 2018 wurde dieser Status meistens Menschen aus Afghanistan, Syrien, Somalia oder dem Irak gewährt - also durchwegs Ländern mit tobenden kriegerischen Konflikten. Bis inklusive März weist die Statistik des Innenministeriums dabei 1186 positive Entscheidungen aus. Im Vorjahr waren es etwa 7000.

Wie und ob diese Menschen überhaupt unterstützt werden sollen ist den Regierungsinformationen nicht zu entnehmen.

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