Weisungen nun ein Fall für die drei Weisen

Minister Brandstetter will sich nicht in heikle Fälle einmischen
Minister überlässt sein Weisungsrecht einem Juristen-Trio. Reformgruppe startet im Februar.

Justiz. Wolfgang Brandstetter hatte sich schon lange, bevor er Justizminister wurde, ein Urteil gebildet. Das Weisungsrecht verhindere, „dass die Justiz aus parteipolitischen Auseinandersetzungen verlässlich herausgehalten wird“, hatte er in einem KURIER-Gastkommentar geschrieben. Als der Strafverteidiger und Uni-Professor im Dezember Beatrix Karl nachfolgte, plädierte er für einen Weisenrat für alle heiklen Fälle – als „kurzfristige Lösung“. Langfristig solle es eine Gesetzesänderung geben.

Nun wurde ein Teil des „Brandstetter-Urteils“ quasi bereits vollstreckt. Seit gestern gibt es einen Weisenrat, der in allen Causen, die im öffentlichen Interesse stehen, sowie bei Befangenheit einbezogen wird. Der Minister wird sich also nicht mehr einmischen. Damit reagiert Brandstetter auch auf jene Kritiker, die ihm vorhalten, er habe als Strafverteidiger mit diffizilen Verfahren (z.B. Telekom, Aliyev) zu tun gehabt, die juristisch noch nicht abgeschlossen seien.

Als Weise auserkoren wurden der Leiter der Generalprokuratur, Franz Plöchl, der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums, Manfred Burgstaller, sowie der Rechtsschutzbeauftragte des Justizministeriums, Gottfried Strasser. Ausgewählt worden seien sie vom Minister, weil sie „höchst angesehene Juristen“ und schon in den jetzigen Funktionen unabhängig seien, sagte ein Sprecher. Der Weisenrat gilt nur als Interimslösung. Im Februar will Brandstetter eine Expertenkommission einsetzen, die Reformvorschläge machen soll.

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