In der vor etwas mehr als einer Woche zuerst vom KURIER thematisierten „Operation Reißwolf“ gibt es streng genommen einen erwähnenswerten „neuen“ Aspekt – die Kronen Zeitung rückte nun auch den früheren SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern in die Nähe einer „Schredder-Affäre“.
Der konkrete „Vorhalt“ lautet: Obwohl Kern via Facebook behauptet hat, unter seiner Ägide seien keine Akten vernichtet worden, sei das bei der Amtsübergabe an Sebastian Kurz sehr wohl passiert. Konkret wurden sieben Festplatten aus Druckern ausgebaut und vernichtet. Der Schluss, den die ÖVP in Person von Generalsekretär Karl Nehammer daraus zieht: Die SPÖ zeige eine „unglaubliche Doppelmoral“ , zumal sie sogar in „noch größerem Stil“ Akten vernichtet habe als der in den vergangenen Tagen öffentlich kritisierte Mitarbeiter der Volkspartei.
Hat Christian Kern also öffentlich gelogen?
Zumindest hat er sich schlecht oder gar nicht informiert, ehe er auf Facebook schrieb: „Ein Schreddern von Festplatten fand nicht statt“. Kern ging und geht es offenbar darum klarzustellen, dass weder er noch seine Mitarbeiter im Dezember 2017 aktiv angeordnet haben, dass Druckerfestplatten geschreddert werden. Nachdem Kern alle Unterlagen an die Beamten des Bundeskanzleramtes übergeben hat, wurden aber sehr wohl Festplatten vernichtet – genau das zeigt der Krone-Artikel.
Was unterscheidet das Schreddern unter Kurz von dem unter Kern?
Der Unterschied ist ein kleiner, aber entscheidender: Während Kern erklärt, er habe bei seinem Ausscheiden aus dem Kanzleramt auch seinen privaten Laptop an Mitarbeiter des Kanzleramts übergeben, damit diese das Material sichten und an das Staatsarchiv übergeben können, haben namhafte Vertreter der ÖVP – darunter sogar Ex-Kanzler Sebastian Kurz – erklärt, dass sie Anlass gehabt hätten, der Beamtenschaft zu misstrauen.
So soll es laut ÖVP auch zur „Operation Reißwolf“, also der eigentlichen Schredder-Affäre, gekommen sein. Zur Erinnerung: Kurz vor der Abwahl der Regierung Kurz brachte ein Mitarbeiter des Bundeskanzlers unter falschem Namen Druckerfestplatten aus dem Kanzleramt, um diese unter falschem Namen und ohne die Rechnung zu bezahlen, in Eigenregie vernichten zu lassen.
Haben eine Behörde und Politiker, die Akten schreddern, nicht grundsätzlich etwas zu verbergen – und allein deshalb ein Problem?
Nein. Das Vernichten von Daten und Akten ist nicht nur, wie auch von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein explizit festgehalten, erlaubt, es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben und in vielen Fällen auch sehr sinnvoll. Im Bundesarchivgesetz heißt es unter Paragraf 5, dass „Schriftgut“, das nicht so interessant ist, dass man es archivieren muss, auf alle Fälle „skartiert“ (ital. „scartare“, verwerfen) bzw. „gelöscht“ werden muss. Das ist deshalb gut und richtig, weil in Österreich ein strenges Datenschutzgesetz gilt – die Behörden müssen tunlichst vermeiden, dass private Daten auf öffentlichen Computern (erledigte Arzt-Termine, sensible eMails, Rechnungen, etc.) in falsche Hände gelangen. Außerdem wäre es den Steuerzahlern nicht zumutbar, würde man den kompletten Schriftverkehr von Ministerien oder Ministeriumsmitarbeitern archivieren – das kostet enorm viel Platz und Geld.
Ist demnach alles in Ordnung und politisch kein Handlungsbedarf gegeben?
Nein. Die Auseinandersetzungen um die Schredder-Aktion hat einmal mehr gezeigt, dass Amtsübergaben willkürlich und teils erratisch ablaufen. Bei der Übergabe auf die erste schwarz-blaue Regierung galt bisweilen das Prinzip der verbrannten Erde: Telefonleitungen wurden aus der Wand gerissen, Akten vernichtet. Tatsächlich ist das Bundesarchivgesetz über weite Strecken zahnlos.
Die Amtsübergabe von einer zur nächsten Regierung ist den handelnden Personen überlassen. Regierungsmitglieder entscheiden de facto selbst, welchen Schriftverkehr sie der Nachwelt hinterlassen und die Archivare haben keine rechtliche Handhabe, einzuschreiten oder die widerrechtliche Daten-Vernichtung zu sanktionieren.
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