Was die Krankenkasse aus der Krise lernen will

Ältere Menschen können mit dem Begriff "Telemedizin" mehr anfangen.
Das elektronische Rezept und die Telemedizin sollen auch nach Corona bleiben.

Wenn heute, Dienstag, die wöchentliche Zahl der Arbeitslosen bekannt gegeben wird, ist das für das Management der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) kein wirklicher Grund zur Freude. Zwar bewegen sich die Zahlen in eine positive Richtung, es kommen mehr Menschen in Beschäftigung. Das ändert aber nichts daran, dass der ÖGK im Vergleich zum Mai 2019 gut 20 Millionen Euro an Einnahmen fehlen, weil eben die Beiträge der Beschäftigten fehlen. Was die Krise finanziell auf längere Sicht für die ÖGK bedeutet, bleibt weiterhin schwer abschätzbar.

Gesundheitsökonomin Maria Hofmarcher schätzt die Krisenkosten gegenüber Ö1 auf 400 bis 800 Millionen Euro. Eines ist mittlerweile aber klar: Die Krise hat auch positive Aspekte für die ÖGK gezeitigt. Was paradox klingt, erklärt Generaldirektor Bernhard Wurzer im KURIER-Gespräch: „Wir waren durch die Corona-Epidemie gezwungen, Abläufe und Restriktionen zu hinterfragen. Das Ergebnis: Wir werden nicht alles auf den Stand von vor Corona zurückfahren, sondern manche, aus der Not geborene Maßnahme beibehalten.“

Was zum Beispiel?

Einfachere Bewilligungen

Um chronisch kranken Patienten den Zugang zu Dauermedikationen zu erleichtern, wurde die Bewilligungspflicht bis 1.500 Euro ausgesetzt. Das hat sich laut ÖGK bewährt. Auch bei der Frage, wie lange Überweisungen gültig sein sollen, will Wurzer bei einem kulanteren Standard bleiben. „Die Krankenordnung sieht vor, dass Überweisungen maximal einen Monat gültig sind. Wir haben wegen Covid-19 auf sechs Monate ausgeweitet und dabei soll es bleiben.“ Der ursprüngliche Grund für die Vier-Wochen-Frist sei, dass die Ärzte aus therapeutischen Gründen zwischen dem Datum der Zuweisung und dem späteren Besuch beim Facharzt nicht zuviel Zeit verstreichen lassen wollen. „In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Patienten ohnehin den schnellstmöglichen Termin wahrnehmen“, sagt Wurzer. Man müsse das nicht mit der Gültigkeit der Zuweisung steuern.

e-Rezept bleibt

Ebenfalls bewährt habe sich das e-Rezept. Um Ordinationen nicht zu Drehscheiben für Neu-Infektionen zu machen, wurde es in der Corona-Zeit möglich, dass Patienten nach einem Anruf beim Arzt direkt in der Apotheke ihr Medikament bekommen. Das papierlose Rezept soll auch in Zukunft bleiben – vorausgesetzt, es kann ein (datenschutz-)rechtlich dichter Vertrag mit der Apothekerkammer geschlossen werden.

Telemedizin

Während der Corona-Krise hat eine zunehmende Zahl an Ärzten die Patienten telefonisch oder via Skype beraten. Diese Behandlungen konnten wie „echte“ Ordinationsbesuche abgerechnet werden. Die ÖGK will diese Möglichkeit erhalten, entsprechende Verhandlungen mit der Kammer laufen.

Verwaltungstriage

An einzelnen ÖGK-Standorten wurden Schalter für Versicherte eingerichtet, die nur Dokumente (nach-)bringen wollen und keine medizinischen Anliegen haben. „Auch das hat sich bewährt“, sagt Wurzer. „Dank dieser ,Triage’ (Vorauswahl) bleibt für echte Beratungsfälle mehr Zeit.“

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