Was am Heiligen Abend und danach gilt

Was am Heiligen Abend und danach gilt
Die wichtigsten Regeln und Vorgaben, die am 24. und danach bei Treffen mit Familie und Freunden sowie für Geschäfte gelten.

Wie viele Haushalte dürfen einander nach dem 25. Dezember treffen? Welche Geschäfte haben im Lockdown offen? Und wie genau ist das mit Silvester? Wenn heute, Dienstag, das Parlament die 2. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung beschließt und damit regelt, wie der dritte Lockdown (Beginn: 26. Dezember) ablaufen soll, dann ist nicht gesagt, dass für alle alles klar ist – zumal am Heiligen Abend und am Christtag Ausnahmeregeln gelten.

Was gilt nun? Der KURIER gibt einen Überblick:

Darf ich jetzt mit der Großfamilie am Heiligen Abend feiern?

Ja. Am 24. und 25. Dezember gilt eine Ausnahmebestimmung: Bis zu zehn Personen (die theoretisch aus bis zu zehn verschiedenen Haushalten kommen können) dürfen gemeinsam in einem Raum sein. Eine Änderung bzw. Erleichterung gibt es für die Alten- und Pflegeheime: Am 24. und 25. Dezember darf jeder Bewohner zweimal höchstens von zwei Personen (aus einem gemeinsamen Haushalt) besucht werden. Dies gilt ergänzend zur bisherigen Regel (ein Besucher pro Woche pro Bewohner). Und: Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen und durchgehend eine Schutzmaske der Sicherheitsklasse FFP2 oder einer höheren Sicherheitskategorie tragen.

Wen bzw. wie viele Personen darf ich ab 26. Dezember zu Hause treffen bzw. besuchen?

Ab dem Stefanitag gelten rund um die Uhr strenge Ausgangsbeschränkungen. Für Treffen mit Personen, die nicht im selben Haushalt leben, kommt die „1 plus 1“-Regel zur Anwendung. Sie geht so: Treffen von Personen aus verschiedenen Haushalten sind nur dann erlaubt, wenn eine der beiden Seiten alleine auftritt. Ein Beispiel: Alleine dürfen meine Schwester oder mein Bruder mich und meine Familie zu Hause besuchen. Will ich Schwester, Bruder etc. besuchen, darf ich bei diesem Besuch aber nicht meine ganze Familie mitnehmen.

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