Warum Van der Bellen bei CETA bremsen darf

Warum Van der Bellen bei CETA bremsen darf
Der Bundespräsident wartet mit seiner Unterschrift des CETA-Gesetzes noch ab. Experte: "Das ist durchaus berechtigt"

"Ich habe den Staatsvertrag zu CETA, wie es meiner Aufgabe als Staatsoberhaupt entspricht, ausführlich und gewissenhaft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv ausgefallen. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen."

Es waren lediglich vier Sätze in einer Aussendung des Bundespräsidenten; doch sie reichten aus, um in der CETA-Debatte für riesige Aufregung zu sorgen. Van der Bellens Plan: Bevor der Pakt nicht höchstgerichtlich abgesegnet ist, sagt er weder Ja noch Nein - ohne den Pakt generell abzulehnen. Damit vermeidet der Bundespräsident, sich in der Frage um den umstrittenen Handelspakt festzulegen. Damit gehörte er auch nicht zu den Verlieren, sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass der EuGH das Abkommen in dieser Form zu Fall bringt. 

Regierungskreisen zufolge birgt das Handeln des Ex-Grünen durchaus eine gewisse Logik: "Dadurch punktet er bei den Gegnern, ohne Nein zu CETA zu sagen", heißt es. Zwar hat man vor allem in der ÖVP keine rechte Freude mit dem Zögern des Präsidenten - weil es aber aufgrund der ohnehin ausständigen Ratifizierung mehrerer Länder ohne wirkliche Folgen bleibt, sieht Türkis-Blau die Aktion Van der Bellens letztlich doch gelassen.

Experte: "Durchaus berechtigt"

Nicht zuletzt, erklärt Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk dem KURIER, "ist die Aktion Van der Bellens aus verfassungsrechtlicher Sicht durchaus berechtigt". Der Grund dafür, wie der Experte schildert: "Bei Staatsverträgen hat der Bundespräsident im Vergleich zu Gesetzen ein größeres Pouvoir, da darf er seine Unterschrift ohneweiters aus sachlichen Gründen verweigern. Und die Prüfung durch den EuGH ist mit Sicherheit ein zulässiger Grund." Gleichwohl Funk festhält, dass dies "in der Vergangenheit nicht sehr häufig passiert ist".

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