Warum Kleinbetriebe weiter auf Hilfsgelder warten müssen

Diese Mini-Förderung hat eine Odyssee hinter sich: Vor bald einem Jahr, im September, kündigte die Bundesregierung eine Pauschalförderung für Kleinstunternehmen an. Sie sollte – auf Bestreben der Grünen – parallel zum Energiekostenzuschuss (EKZ) für etwas größere Betriebe ausbezahlt werden, die 2022 einen hohen Energieverbrauch hatten.
Während der EKZ im Spätherbst beantragt werden konnte, feilte das Arbeits- und Wirtschaftsministerium (BMAW) noch an der Richtlinie für die Pauschalförderung. Minister Martin Kocher (ÖVP) präsentierte dann im Februar ein Modell – das die Grünen wiederum ablehnten. Der Grund: Es ließ Freiberufler – Selbstständige, die kein Gewerbe angemeldet haben – außen vor.
"Im Laufe des Sommers"
Ende Juni präsentierte Türkis-Grün einen Kompromiss: Freiberufler können eine Pauschale von 410 Euro beantragen, dafür ist nun das Sozialministerium zuständig. Der Nationalrat beschloss das dazugehörige Gesetz vergangene Woche, auch Kochers Richtlinie ist fertig. Aber: Kleinbetriebe können den Zuschuss nach wie vor nicht beantragen.
Ein weiterer Streit mit den Grünen? Nein, in diesem Fall war es das Finanzministerium, dass noch technische Anpassungen von der abwickelnden Stelle – der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) – verlangte. Diese würden nun umgesetzt, heißt es aus dem BMAW: „Die Beantragung wird im Laufe des Sommers möglich sein und rechtzeitig kommuniziert.“
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Die SPÖ wirft der Regierung indes „Untätigkeit“ vor. Diese sei „weit entfernt von der Lebensrealität“ von kleinen Unternehmern, ärgert sich etwa Marcus Arige, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Wien.
Verhandlungen
Für den Zeitraum 2023 hat Türkis-Grün vergangenen Dezember zudem den „Energiekostenzuschuss 2“ (EKZ 2) präsentiert. Wann kann dieser beantragt werden? ÖVP und Grüne verhandeln noch über die Richtlinien – dann muss die EU-Kommission den EKZ 2 notifizieren. „Das Zeitfenster hängt von der politischen Einigung in Österreich ab. Das BMAW ist darum bemüht, eine sehr rasche Förderbeantragung zu ermöglichen“, heißt es aus Kochers Büro.
Eine Überförderung von Betrieben durch den EKZ 2, vor der etwa der Fiskalrat warnte, dürfte jedenfalls ausbleiben. Da der Zuschuss Mehrkosten durch gestiegene Energiepreise abfedere und sich die Preise auf den internationalen Energiemärkten entspannt hätten, rechnet das BMAW mit „weniger Budgetbedarf“.
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