Warum das Klimaschutzgesetz in den Seilen hängt

Ausstoß eines industriellen Betriebes.
Die ÖVP stößt sich vor allem am Klagerecht auf Klimaschutz, die Grünen wollen Verbindlichkeit für Länder.

Was ist am neuen Klimaschutzgesetz (KSG) so umstritten, dass sich ÖVP und Grüne seit Monaten nicht einigen können?

Grundsätzlich: Das KSG regelt den Pfad zur Klimaneutralität 2040, wie dieser im Koalitionsprogramm vereinbart wurde. Konkret bedeutet das, welche Höchstmengen an Treibhausgasen (vor allem CO2) für jedes Jahr bis 2040 noch maximal erlaubt sind.

Im April 2021 wurde ein erster Entwurf zum KSG öffentlich bekannt, der für gehörig Wirbel sorgte. Darin waren gewisse Automatismen festgeschrieben – etwa eine automatische Erhöhung der Mineralölsteuer, wenn die Emissionen im Verkehrsbereich nicht auf Zielpfad sind. Diese Automatismen wurden offenbar bereits gestrichen. Klimaexperte Erwin Mayer liefert einen Überblick, warum das KSG so umstritten ist:

  • Subjektives Klagerecht: Jeder Bürger kann Klimaschutz einklagen, wenn er von Klimaauswirkungen betroffen ist. Für die ÖVP und die Industriellenvereinigung ist das ein rotes Tuch.
  • Verbindliche Ziele nicht nur für den Bund, sondern auch für Länder und Gemeinden – inklusive Geldstrafen. Für die Grünen ein Muss, da Ziele ohne Verbindlichkeit, wie das bisher der Fall war, offenbar nichts bewirken.
  • Mechanismen für Klimaziele: Was soll passieren, wenn in einem Sektor (Verkehr, Energie, Wohnen) der Treibhauspfad nicht eingehalten wird?

Seitens der ÖVP ist zu hören: Ein einklagbares Grundrecht auf Klimaschutz, das anderen Grundrechten vorgeht, wäre eine Systemänderung unseres Grundrechtsschutzes und daher eine Gesamtänderung der Bundesverfassung – eine Volksabstimmung wäre zwingend.

Warum das Klimaschutzgesetz in den Seilen hängt

EU-Regelung fix

So oder so: Es gilt bereits die EU-Regelung, dass bis 2030 mindestens 55 Prozent der Treibhausgase eingespart werden müssen, auch wenn der Verteilungsschlüssel für die einzelnen EU-Staaten („effort sharing“) noch verhandelt wird.

Wahrscheinlich sind für Österreich als 2030-Ziel minus 48 Prozent (immer im Vergleich zu Emissionen von 1990). Diese EU-Regelung ist fixiert, egal, ob sich die Koalition auf ein KSG verständigen kann oder nicht.

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