Wahlrecht: Sobotka spricht sich für deutsches Modell aus

Wahlrecht: Sobotka spricht sich für deutsches Modell aus
Der Nationalratspräsident würde gerne nach deutschem Vorbild das Persönlichkeitswahlrecht stärken, gleichzeitig aber am Verhältniswahlrecht festhalten.

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) spricht sich für eine Enquete zu einer Wahlrechtsreform im ersten Halbjahr 2019 aus. Wie Sobotka in der Tiroler Tageszeitung sagt, würde er gerne nach deutschem Vorbild das Persönlichkeitswahlrecht stärken, gleichzeitig aber am Verhältniswahlrecht festhalten.

Im Regierungsprogramm kündigen ÖVP und FPÖ eine "Weiterentwicklung des Wahlrechts auf Basis des bestehenden Verfassungsrechts" an (also unter Beibehaltung des Verhältniswahlrechts, Anm.). Sobotka würde das Thema gerne 2019 diskutieren. "Ich hege Sympathien für das deutsche Wahlrecht", so der ÖVP-Politiker: "Aus meiner Sicht würde das die Möglichkeit bieten, am Verhältniswahlrecht festzuhalten und das Persönlichkeitswahlrecht trotzdem auszubauen. Das ist aber eine Frage, die nur im Konsens mit allen Parteien beschlossen werden kann."

Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht

Das deutsche Wahlrecht ist eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht: Jeder Wähler kann zwei Stimmen abgeben. Mit der "Erststimme" wird in jedem der 299 Wahlkreise je ein Abgeordneter direkt in den Bundestag gewählt. Wie viele Abgeordnete insgesamt in den Bundestag einziehen und wie stark die einzelnen Parteien dort vertreten sind, bestimmt aber das Zweitstimmen-Ergebnis.

Dafür erstellen die Parteien Wahllisten, ähnlich wie in Österreich. Auch über diese Wahllisten werden wieder 299 Abgeordnete gewählt. Wenn einzelne Parteien mehr "Erststimmen-Mandate" erhalten, als ihnen laut Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, dürfen diese direkt gewählten Abgeordneten trotzdem in den Bundestag einziehen. Die anderen Parteien erhalten dafür aber zusätzliche Mandate, damit das gesamte Kräfteverhältnis im Parlament wieder dem Zweitstimmen-Ergebnis entspricht.

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