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Wahlpflicht erklärt: Fakten und Folgen

Wählen als Recht oder als Pflicht: Über Fragen, die weit über die Wahlbeteiligung hinausgehen.
Zwei leere Sessel stehen in einem Wahllokal.

In einem der fünf aktuellen Volksbegehren wird die Einführung einer Wahlpflicht für Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen gefordert. Neu ist die Debatte nicht: Österreich hatte bereits eine Wahlpflicht, schaffte sie aber wieder ab. Die Idee klingt einfach - mehr Wahlpflicht, mehr Wahlbeteiligung. Ein Blick in die Geschichte, ins Ausland und auf die Forschung zeigt jedoch, dass die eigentliche Kontroverse erst dort beginnt, wo die Frage nach Sanktionen für Nichtwähler auf den Tisch kommt.

Wer hat die Initiative gestartet?

Hinter dem Volksbegehren "Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl" steht keine Partei, sondern eine Privatinitiative. Über die beteiligten Personen ist bislang wenig bekannt. Die offiziellen Unterlagen nennen neben Initiator Harald Feichtl lediglich Claudia Neubert, Christiane Neubert, Anton Neubert sowie Christoph Ferrari als Stellvertreter. Nähere Informationen zu deren beruflichem oder politischen Hintergrund sind öffentlich kaum verfügbar. Auch Harald Feichtl selbst ist bisher nicht öffentlich in Erscheinung getreten.

Sind die Beweggründe der Privatinitiative dennoch bekannt?

Welche konkreten Beweggründe die Initiatoren verfolgen, lässt sich vor allem aus dem beim Innenministerium eingereichten Begründungstext des Volksbegehrens ableiten. Darin argumentieren die Antragsteller, eine Wahlpflicht würde dazu beitragen, Wahlergebnisse stärker an der gesamten wahlberechtigten Bevölkerung auszurichten. Zudem solle sie die Demokratie und das demokratische Bewusstsein im Land stärken.

Hat diese Annahme eine Berechtigung?

Darüber gehen die Meinungen auseinander. Befürworter einer Wahlpflicht sehen Wählen nicht nur als Recht, sondern auch als Bürgerpflicht und verweisen auf Länder wie Australien oder Belgien, in denen eine Wahlpflicht gilt. Kritiker halten dagegen, dass auch die bewusste Entscheidung, nicht zu wählen, Teil demokratischer Freiheit ist.

In welchen Ländern funktioniert eine Wahlpflicht besonders gut?

Als erfolgreichste Beispiele gelten Australien, Belgien und Luxemburg. Vor allem Australien wird häufig genannt: Dort besteht die Wahlpflicht seit 1924, wird gesellschaftlich akzeptiert und sorgt regelmäßig für eine Wahlbeteiligung von über 90 Prozent. Die Forschung zeigt aber auch, dass eine Wahlpflicht zwar die Beteiligung erhöht, aber nicht automatisch zu besserer Politik, höherem Vertrauen in Institutionen oder einer stärkeren Demokratie führt.

Wäre eine Wahlpflicht in Österreich ein Novum?

Nein. Österreich kannte bereits mehrfach Formen der Wahlpflicht. Besonders bekannt ist die Wahlpflicht bei Bundespräsidentenwahlen, die bis 1982 bestand. Zudem konnten Bundesländer für Nationalratswahlen eine Wahlpflicht vorsehen, darunter Steiermark, Tirol, Vorarlberg und später Kärnten. Seit der Nationalratswahl 1994 gibt es österreichweit keine Wahlpflicht mehr. Die aktuelle Forderung wäre also keine Neuerung, sondern eine Rückkehr zu einer früheren Regelung.

Warum wurde die Wahlpflicht abgeschafft?

Die Gründe für die Einführung und spätere Abschaffung der Wahlpflicht haben sich im Laufe der Zeit verändert. Wie etwa der ORF berichtet, spielte nach der Einführung des Frauenwahlrechts auch parteipolitisches Kalkül eine Rolle. Konservative Kräfte befürchteten damals, dass Frauen seltener wählen gehen könnten und dadurch die Sozialdemokratie profitieren würde.

Später setzte sich jedoch zunehmend die Auffassung durch, dass Wählen ein demokratisches Recht und keine staatliche Pflicht sein sollte. Da die Wahlbeteiligung auch ohne Zwang vergleichsweise hoch blieb, wurde die Wahlpflicht schrittweise abgeschafft. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Bundespräsidentenwahlen endete 1982, die letzten Wahlpflichtregelungen für Nationalratswahlen verschwanden 1994.

Ist die aktuelle Forderung nach einer (Rückkehr) zur Wahlpflicht neu?

Nein. Seit ihrer Abschaffung taucht die Debatte immer wieder auf, allerdings meist punktuell und ohne breite politische Unterstützung. Zu den bekannteren Vorstößen zählt jener der Tiroler Oppositionspartei Liste Fritz aus dem Jahr 2019, die eine Wahlpflicht bei Europa-, Gemeinde-, Landtags-, Nationalrats– und Bundespräsidentenwahlen forderte und auch Sanktionen für Nichtwähler ins Spiel brachte.

Sind Sanktionen für Nichtwähler nicht der logische Schluss?

Im Grunde ja. Eine Wahlpflicht ohne Konsequenzen bei Nichtteilnahme wäre schwer durchsetzbar. Länder mit wirksamer Wahlpflicht sehen daher meist Sanktionen vor – von kleinen Geldstrafen wie in Australien über Verwaltungsgebühren bis hin zu anderen administrativen Konsequenzen. Allerdings geht es dabei nicht um eine Pflicht, eine bestimmte Partei zu wählen. In der Regel genügt es, zur Wahl zu erscheinen oder einen leeren beziehungsweise ungültigen Stimmzettel abzugeben. Genau hier beginnt die eigentliche Kontroverse: Welche Sanktionen wären in Österreich überhaupt akzeptabel? An dieser Frage scheiterten viele frühere Debatten.

Geht es bei der Forderung nach einer Wahlpflicht um mehr Demokratie oder um andere Wahlergebnisse?

Wer glaubt, dass Nichtwähler überwiegend moderat wählen würden, sieht in einer Wahlpflicht eine Stärkung der politischen Mitte. Wer Nichtwähler hingegen vor allem als unzufriedene Bürger betrachtet, könnte sogar das Gegenteil erwarten. Die Forschung liefert bislang keine eindeutige Antwort. Klar ist lediglich: Eine Wahlpflicht erhöht die Wahlbeteiligung. Ob sie dadurch auch politische Mehrheiten verändert, bleibt offen.

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