Nach Wahlkartenpannen: Was jetzt zu tun ist

Nach Wahlkartenpannen: Was jetzt zu tun ist
Wer sichergehen will, holt sich die Wahlkarte persönlich auf dem Amt ab.

Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 musste die Wiederholung der Stichwahl aufgrund fehlerhafter Wahlkartenkuverts verschoben werden. Und auch bei der anstehenden Europawahl sorgen die Wahlkarten für Aufregung: Wie berichtet landeten Hunderte Anträge, die über die App „Digitales Amt“ abgeschickt wurden, nicht bei den zuständigen Behörden, sondern im digitalen Nirvana. Grund genug, die wichtigsten Fragen zum Thema Wahlkarten zu klären.

Wie komme ich zu meiner Wahlkarte?

- Wo? Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. In Wien im zuständigen Wahlreferat.

- Wie? Die Wahlkarte kann persönlich, schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) oder online beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

- Bis wann? Die persönliche Beantragung in der zuständigen Behörde ist bis 24. Mai 2019, 12 Uhr möglich. Dafür muss ein Identitätsdokument (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) vorgelegt werden. Die Wahlkarte kann dann gleich mitgenommen werden.

Die schriftliche und Online-Beantragung ist bis 22. Mai 2019 möglich. Allerdings wird empfohlen, den Antrag bis 21. Mai zu stellen. Nur dann ist garantiert, dass die Wahlkarte per eingeschriebenem Brief rechtzeitig ankommt.

Bei schriftlichen oder Online-Anträgen nach dem 22. Mai (bis spätestens 24. Mai 12 Uhr) muss im Antrag angegeben werden, dass die Wahlkarte persönlich abgeholt wird.

- Was noch? Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben beinhalten: Eine Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird, Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Identitätsnachweis (z.B. die Kopie des Passes), die Wohnadresse (Hauptwohnsitz) und gegebenenfalls die Zustelladresse.

Der Online-Antrag erfolgt unter Angabe von Dokumentendaten (z.B. Reisepassnummer) oder per Handy-Signatur. Seit diesem Jahr kann der Online-Antrag auch über die App „Digitales Amt“ abgewickelt werden. Hier kam es zuletzt zu Problemen, die laut zuständigem Digitalisierungsministerium mittlerweile jedoch behoben wurden.

Die Wahlkarte kann nicht per eMail oder Fax zugeschickt werden.

Wie wähle ich mit der Wahlkarte?

Mit der Wahlkarte kann in jedem beliebigen Wahllokal in Österreich gewählt werden. Wer gehunfähig ist, kann eine „fliegende Wahlbehörde“ anfordern.

Wird trotz Wahlkartenantrag im eigenen, dem zuständigen Wahllokal gewählt, muss die Wahlkarte unbedingt mitgebracht werden.

Wird per Briefwahl gewählt, muss die Wahlkarte spätestens am 26. Mai 2019 um 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingetroffen sein. Die Post garantiert, dass Briefe, die bis Samstag, 9 Uhr eingeworfen werden, rechtzeitig ankommen.

Im EWR und der Schweiz muss die Wahlkarte bis spätestens Montag, 20. Mai 2019 bei einer österreichischen Botschaft oder einem Konsulat angekommen sein. Außerhalb bis spätestens Freitag, 17. Mai 2019.

Was, wenn die Wahlkarte nicht ankommt?

Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden, erklärt Robert Stein, Leiter der Bundeswahlbehörde im Innenministerium: „Kommt sie nicht an, weil der Antrag nicht bearbeitet wurde oder weil sie auf dem Postweg verloren gegangen ist?“

Kommt die Karte nicht, weil der Antrag nicht bearbeitet wurde (zum Beispiel weil der Antrag aufgrund eines Fehlers nicht bei der zuständigen Behörde angekommen ist), kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Ein Verlust auf dem Postweg wiederum sei „sehr, sehr unwahrscheinlich“, sagt Stein, denn die Briefe werden eingeschrieben verschickt. Geht die Sendung trotzdem verloren, liegt das Risiko beim Wähler. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden. Das gilt auch, wenn der Wähler seine Wahlkarte selbst verliert.

Duplikate dürfen nur ausgestellt werden, wenn unbrauchbar gewordene Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt wurden und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, an die Gemeinde retourniert wurde.

Lässt die Wahlkarte zu lange auf sich warten, sollte auf jeden Fall bei der zuständigen Wahlbehörde (Gemeinde oder Wahlreferat) nachgefragt werden. Wer ganz sicher gehen will, dem empfiehlt Stein den Weg aufs Amt: „Der sicherste Weg, zur Wahlkarte zu kommen, ist die persönliche Abholung.“

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