Wahlkampfkosten: Obergrenze für Strache "unvernünftig"

Strache, damals noch Kurz-Kritiker, im Wahlkampf 2017.
FPÖ-Chef kann sich Änderung der Regelung vorstellen: "Wäre ehrlicher." Vizekanzler erhebt Vorwürfe gegen andere Parteien.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache findet die Obergrenze von sieben Millionen Euro, die eine Partei im Wahlkampf ausgeben darf, "unvernünftig". Er kann sich eine Änderung der Regelung vorstellen, das wäre "ehrlicher", sagte Strache am Mittwoch auf Medienfragen nach dem Ministerrat. Dass die FPÖ die Grenze um immerhin 3,7 Mio. überschritten hat, versuchte Strache mit Preissteigerungen zu verteidigen.

Man sollte darüber nachdenken, wie man mit dieser Obergrenze umgehe, meinte Strache, denn man könnte auch sagen, es handle sich um eine "gesetzliche Informationsbegrenzung". Man habe damals auch gegen das Gesetz gestimmt. Er könne sich eine Änderung der bestehenden Regelung "durchaus vorstellen", "weil sie ehrlicher wäre". Auf den Gesetzesverstoß der FPÖ angesprochen, zeigte Strache nämlich mit dem Finger auf andere und erklärte, es sei zu bezweifeln, dass andere Parteien ihre Kosten wahrheitsgemäß gemeldet hätten: "Wir haben ehrlich und transparent unsere Gesamtkosten genannt", ob das alle Parteien so gemacht haben, "na das lass' ich einmal im Raum stehen". Konkret verwies Strache auf die SPÖ und deren "dubiose Vereine", mit denen man Kosten verdecken könne.

"Dynamische" Entwicklungen im Wahlkampf

Dass sich die FPÖ nicht an die Sieben-Millionen-Grenze gehalten hat, erklärte Strache mit "automatischen Kostensteigerungen". Man müsse die Inflation berücksichtigen, die Inseraten- und Plakatpreise seien gestiegen, die Obergrenze sei aber nicht angepasst worden. Außerdem gebe es ein "Missverhältnis" zwischen Regionalwahlen und Nationalratswahlen. Auch technisch sei die Regelung zu hinterfragen, denn wenn man schon vor dem Beginn der Frist Werbemittel ordere, falle das nicht unter die Beschränkung. Im Wahlkampf gebe es auch "dynamische Prozesse", so würden Landesorganisationen Aktivitäten setzen, die nicht mit der Bundespartei abgestimmt seien, die man am Schluss aber sehr wohl einrechnen müsse.

Im Nationalratswahlkampf 2017 hatte die FPÖ allerdings noch angekündigt, die Kostengrenze einzuhalten. Wenn man an die Planung eines solchen Wahlkampfs herangehe, arbeite man zunächst unter "Laborbedingungen", erklärte der damalige zuständige FPÖ-Generalsekretär und heutige Innenminister Herbert Kickl. Im Laufe des Wahlkampfes sei dann eine eigene Dynamik entstanden, erinnerte er etwa auf die Silberstein-Affäre der SPÖ. Außerdem, findet Kickl, man müsse auch bedenken: Das Geld werde ja nicht "verheizt", es fließe in einen wirtschaftlichen Kreislauf, "da hängen auch viele Jobs dran".

"Zahle auch in Zukunft die Strafe"

FPÖ-Regierungskoordinator Norbert Hofer meinte schon vor der Regierungssitzung, dass er "von der bestehenden Regelung nicht ganz überzeugt" sei, weil sie "in der Praxis nicht wirklich umsetzbar" sei. Eine Gesetzesänderung wollte Hofer allerdings nicht fordern - er wüsste nicht, wie man es für die Praxis besser gestalten könnte, argumentierte er.

Ein Muss ist eine Gesetzesänderung für Strache aber auch nicht, wie er noch klarstellte - und gab gleichzeitig einen Ausblick, dass sich die FPÖ auch bei künftigen Wahlen nicht unbedingt ans Gesetz halten will: "Ich zahle auch in Zukunft, wenn wir eine Überschreitung haben, natürlich die Strafe." Die österreichischen Parteien finanzieren sich hauptsächlich über öffentliche Förderungen aus Steuergeld.

Liste Pilz: "Chuzpe"

Eine "neue Stufe der Dreistigkeit" ortet die Liste Pilz in den Aussagen von Kickl zu den Wahlkampfkosten der FPÖ. "Die Rechtfertigung eines Gesetzesbruchs mit dem Hinweis, dass das Geld ohnehin im Wirtschaftskreislauf lande, zeigt das Fehlen jeglichen moralischen und rechtsstaatlichen Verantwortungsgefühls", sah Klubchef Bruno Rossmann eine "unfassbare Chuzpe".

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