Wahlanfechtung: Team-Stronach-Chef abgeblitzt
In seinem Vorhaben, die Gemeinderatswahlen vom 9. März in drei Fällen anzufechten, hat Helmut Naderer, Landesobmann des Team Stronach, am Dienstag einen Rückschlag erlitten.
Ein rechtliches Gutachten hat ergeben, dass Wahlanfechtungen in Seekirchen am Wallersee und in Nußdorf vor dem Verwaltungsgerichtshof wenig Aussicht auf Erfolg hätten. Die Expertise für die Stadt Salzburg steht noch aus. "Das Gutachten habe ich in Auftrag gegeben, weil es bei den Wahlen in diesen Gemeinden Unregelmäßigkeiten gegeben hat und ich dazu anregen wollte, für mehr Transparenz zu sorgen", sagt Naderer.
Ein hehrer Wunsch, für das Hohe Gericht aber irrelevant, erklärt Walter Berka, Leiter des Instituts für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Uni Salzburg: "Voraussetzung ist, dass die Unregelmäßigkeiten nachweislich Einfluss auf das Wahlergebnis hatten. Es kommt also konkret auf die Anzahl der Stimmen an." Nur dann würde der Verfassungsgerichtshof ein Ergebnis aufheben und die Wahl müsste wiederholt werden. Das trifft auf die Gemeinden Nußdorf und Seekirchen offenbar nicht zu.
Wie viel manipuliert?
Ungeklärt ist allerdings noch die Frage nach den Vorzugsstimmen für den SPÖ-Kandidaten Osman Günes in der Stadt Salzburg, die ihm ein Direktmandat für den Gemeinderat verschafft haben. Dafür waren laut Berechnungen des Wahlamtes 1170 Stimmen nötig, Günes hat 1213 bekommen.
Wie berichtet, wird dem 26-jährigen Versicherungskaufmann vorgeworfen, er bzw. sein Team hätten für die türkische Community kollektiv Wahlkarten im Internet bestellt, um sie dann in der Gruppe auszufüllen. Das widerspreche klar dem Recht auf eine vertrauliche, persönliche Wahl, sagt Berka.
Ob man Günes die mutmaßliche Manipulation nachweisen kann, wird bezweifelt. Die Wahlkommission hat den Akt geschlossen, weil es keine Anhaltspunkte geben soll.
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