VP-Chef: Aus für Provisionen à la Telekom

VP-Chef: Aus für Provisionen à la Telekom
VP-Chef Spindelegger will bei Geschäften mit dem Staat Berater-Gagen und Provisionen verbieten bzw. einschränken.

Am Dienstag widmet sich das Parlament in einer Sondersitzung der Bestechung von Politikern. Unter den Nehmern der über Berater verteilten Gelder finden sich blau-orange Politiker aus der Zeit der schwarz-blauen Koalition. BZÖ und FPÖ, die Nachfolge-Parteien des damaligen ÖVP-Koalitionspartners, schieben die Verantwortung von sich. Alle - außer der ÖVP - schießen sich auf den damaligen Kanzler Wolfgang Schüssel als Verantwortlichen ein. Schüssel legte vergangene Woche sein Nationalratsmandat zurück.

Der amtierende ÖVP-Obmann Michael Spindelegger geht in die Gegenoffensive: "Ich lasse mir keine blau-orangen Skandale umhängen. Gorbach oder Scheuch sind keine ÖVP-Politiker."

Spindelegger will Lehren aus den Missständen ziehen. Er versteht den Ärger der Bevölkerung: "Provisionszahlungen und Mittelsmänner stoßen auf großes Unverständnis, man fragt sich berechtigterweise, ob sie notwendig sind." Provisionszahlungen bei Geschäften mit dem Staat will Spindelegger so weit wie möglich verbieten: "Unverzüglich - innerhalb eines Monats - ist zu prüfen, ob und wann Provisionszahlungen gerechtfertigt sein können." Auch Berater-Honorare sollen einschränkt werden. Spindelegger: "Das mindeste ist volle Transparenz. Den Fall, dass jemand Geld kassiert, und dann fragt, was seine Leistung dafür war, darf es nicht mehr geben." Die SPÖ hat bereits Zustimmung signalisiert.

Sanktionen

Das Spindelegger-Konzept: Provisionen z. B. bei Privatisierungen verbieten. Berater-Honorare vom Staat soll es nur im Gegenzug für klar erkennbare Leistung geben, und sie sollen öffentlich gemacht werden.

Weil das Geld an Hochegger, Mensdorff & Co ja nicht vom Staat, sondern von den Geschäftspartnern des Staats (Immofinanz, Telekom, Motorola) bezahlt wurden, ist ein gesetzliches Verbot für staatliche Stellen vermutlich nicht ausreichend. Aber: "Man könnte in die Ausschreibungsbedingungen oder in den Vertrag mit Firmen und Beratern hinein schreiben, dass es dubiose Zahlungen ohne erkennbare Gegenleistung nicht geben darf, mit der Androhung, dass das Geschäft rückabgewickelt wird oder zumindest die Höhe der Zahlungen strafweise an die Staatskasse abzuliefern ist." Es soll nicht mehr vorkommen, "dass jemand eine fragwürdige Provision kassiert, und man ihm maximal eine Steuerverfehlung nachweisen kann."

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