Abschlussbericht zum ÖVP-U-Ausschuss liegt vor
Der Abschlussbericht des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses liegt vor. Das inklusive der fünf Fraktionsberichte knapp 1.000 Seiten umfassende Konvolut wurde im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen und ist ab sofort auch im Webportal des Parlaments abrufbar.
Dazu kommen noch rund 170 Seiten an Stellungnahmen von in den Berichten erwähnten Personen und Organisationen.
Einen gemeinsamen Nenner, was die Ergebnisse des Ausschusses betrifft, gibt es nicht, die Parteien beurteilen die rund einjährige Aufklärungsarbeit zum Teil höchst unterschiedlich.
ÖVP sieht sich entlastet
Die ÖVP fühlt sich durch den Bericht entlastet und zeigt sich überzeugt, dass die Einsetzung des Untersuchungsausschusses rein parteipolitisch motiviert war.
Das habe sich auch bei der Ladung von Auskunftspersonen und bei den Befragungen gezeigt. Letztendlich habe es einen enormen Ressourcenaufwand "ohne einen relevanten Erkenntnisgewinn" gegeben, hält sie in ihrem Fraktionsbericht fest.
"Postenschacher"
Ein gegensätzliches Resümee ziehen die anderen vier Fraktionen. Ihrer Ansicht nach hat der Untersuchungsausschuss sehr wohl einiges zutage gebracht, wobei die Grünen und die NEOS etwa "Postenschacher", die missbräuchliche Verwendung von Steuergeld und eine "Spezialbehandlung für Superreiche" orten.
Sowohl die SPÖ als auch die FPÖ sind sich nach dem Durchforsten der an den U-Ausschuss gelieferten Akten und der Befragung von mehr als 80 Auskunftspersonen sicher, dass die ÖVP ein systematisches Korruptionsproblem hat.
Folgen gefordert
Um Korruption vorzubeugen, drängen in diesem Sinn auch SPÖ, Grüne und NEOS auf ein Informationsfreiheitsgesetz.
Weiters gehören eine absolute Höchstgrenze für Inseratengelder, ausreichende Ressorucen für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die Ausweitung von Dokumentationspflichten, eine öffentliche Übertragung von Untersuchungsausschüssen, die Wiedereingliederung wesentlicher Verwaltungsbereiche, öffentliche Hearings für Spitzenfunktionen, die stärkere Berücksichtigung von Grund- und Persönlichkeitsrechten und eine Abwahlmöglichkeit von Verfahrensanwält:innen zu den Anliegen einzelner bzw. mehrerer Fraktionen.
Der Bericht ist nun auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Nationalrats zu setzen. Damit wird die Arbeit des Untersuchungsausschusses voraussichtlich am 27. April enden. Ab diesem Zeitpunkt könnte eine parlamentarische Minderheit - mindestens ein Viertel der Abgeordneten - wieder die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangen.
Da keine Oppositionspartei über 46 Mandate verfügt, müssten sich zumindest zwei Fraktionen auf einen Untersuchungsgegenstand und ein gemeinsames Vorgehen verständigen. Der ÖVP-U-Ausschuss war im Dezember 2021 auf Basis eines gemeinsamen Verlangens von SPÖ, FPÖ und NEOS eingesetzt worden.
385 Stunden getagt
Insgesamt trat Ausschuss zu 48 Sitzungen zusammen und tagte 385 Stunden. Dabei wurden 82 Auskunftspersonen befragt, drei davon doppelt. Festgehalten ist das in rund 4.500 Seiten Protokoll.
Der elektronische Aktenbestand umfasste rund 25,5 Millionen Seiten bzw. 730.736 Dateien, was einem Datenvolumen von rund 1,7 Terabyte entspricht. Dazu kommen 2.166 Ordner mit rund 1,5 Millionen Seiten Papier, die als vertraulich (1,3 Mio. Seiten), geheim (133.872 Seiten) bzw. streng geheim (895 Seiten) klassifiziert wurden.
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