U-Ausschuss: Sobotka lieferte vorläufigen Endbericht ab
Der Vorsitzende des ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), hat am Mittwoch den Fraktionen im U-Ausschuss den auf einem Vorschlag von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl fußenden, vorläufigen Schlussbericht übermittelt. Er ist 505 Seiten stark und bereitet die vier Beweisthemen in acht Kapiteln auf.
Empfohlen wird darin etwa die Schaffung einer unabhängigen, weisungsfreien Bundestaatsanwaltschaft, aber auch "nicht öffentliche" Ermittlungsverfahren nach deutschem Vorbild. Zur Wahrung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten sollte ein Straftatbestand geschaffen werden, der unter anderem die Veröffentlichung der Anklageschriften oder anderer amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens verbietet, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen wurde.
Mehr Schutz für private Chats
Zudem werden gesetzliche Schutzmaßnahmen für private Nachrichten (Chats) und Handydaten ebenso angeregt wie die Verabschiedung eines umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes und - wohl mit Blick auf Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) - eine "Cooling-off-Phase" Minister und in der Gesetzwerdung verantwortliche Personen, die sich als Richter zum Verfassungsgerichtshof bewerben.
In puncto Verfahrensordnung regt der auf der Expertise von Pöschl beruhende Abschlussbericht unter anderem die Aufwertung der Position des Verfahrensrichters etwa bei der Erstellung der Ladungslisten oder eine eigenständige Befugnis bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen an. Zudem sollte die Beugestrafe durch eine sanktionierende Verwaltungsstrafe ersetzt und ein Wiederholungstatbestand bei ungerechtfertigt verweigerten Antworten auf jede bestimmte Frage geschaffen werden.
Die Fraktionen haben nun 14 Tage Zeit ihre eigenen Berichte anzuhängen. Dann wird der Abschlussbericht dem Nationalrat übermittelt.
Der Bericht liegt dem KURIER vor, mehr dazu lesen Sie im Link unten:
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