U-Ausschuss-Bericht: Anhaltspunkte für politischen Einfluss bei Steuerprüfung

U-Ausschuss-Bericht: Anhaltspunkte für politischen Einfluss bei Steuerprüfung
Sobotka schickte mehr als 500 Seiten aus. Die Erkenntnisse und Empfehlungen.

505 Seiten umfasst der Entwurf des Abschlussberichts zum ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss, der auf einem Vorschlag von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl beruht. Der Ausschuss-Vorsitzende, Wolfgang Sobotka (ÖVP), hat den Bericht am Mittwochabend an die Fraktionen geschickt. Diese haben nun zwei Wochen Zeit, ihre eigenen Berichte abzugeben. Die Erkenntnisse:

  • Einflussnahme auf Steuerverfahren:
    Der U-Ausschuss hat sechs Steuerverfahren näher betrachtet. In einem davon hätten sich konkrete Anhaltspunkte für politische Beeinflussung gezeigt: Bei der Großbetriebsprüfung von Siegfried Wolf, heißt es.
     
  • Studien, Umfragen, Inserate:
    In Sachen Beinschab-Tool sei eine penible Aufklärung nur zum Teil gelungen, weil maßgebliche Personen nicht geladen wurden und andere, wie Ex-ÖBAG-Chef (und Kronzeuge in spe) Thomas Schmid, sich der Aussage entschlagen haben. Der Vorwurf, die ÖVP habe sich Studienergebnisse weiterleiten lassen, die mit Steuergeld aus ÖVP-Ministerien bezahlt wurden, konnte nicht erhellt werden.
     
  • Begünstigung bei der Personalauswahl:
    Rund um die untersuchten Postenbesetzungen im Innenministerium sei zwar in keinem der bekannt gewordenen Fälle dezidiert festgestellt worden, dass eine nicht ausreichend kompetente Person bevorzugt wurde. In einigen Fällen könne „ein Bild parteipolitisch motivierter Postenbesetzungen“ aber unterstützt werden. Innerhalb des Justizministeriums könnten bei der Bestellung der Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien 2014 parteipolitische Motive „nicht ausgeschlossen werden“.
     
  • Beeinflussung von Ermittlungen:
    „Eine systematische, politisch motivierte Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren durch mit der ÖVP verbundene Personen und eine sich daraus ergebende politische Verantwortlichkeit“ sei nicht feststellbar gewesen, heißt es.
     
  • Aktenlieferungen:
    Darauf, dass Aktenlieferungen zum Schutz von Ex-ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel oder anderer ÖVP-naher Personen absichtlich verhindert oder verzögert werden sollten, ergebe sich kein Hinweis.

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