U-Ausschuss-Bericht: Anhaltspunkte für politischen Einfluss bei Steuerprüfung

505 Seiten umfasst der Entwurf des Abschlussberichts zum ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss, der auf einem Vorschlag von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl beruht. Der Ausschuss-Vorsitzende, Wolfgang Sobotka (ÖVP), hat den Bericht am Mittwochabend an die Fraktionen geschickt. Diese haben nun zwei Wochen Zeit, ihre eigenen Berichte abzugeben. Die Erkenntnisse:
- Einflussnahme auf Steuerverfahren:
Der U-Ausschuss hat sechs Steuerverfahren näher betrachtet. In einem davon hätten sich konkrete Anhaltspunkte für politische Beeinflussung gezeigt: Bei der Großbetriebsprüfung von Siegfried Wolf, heißt es.
- Studien, Umfragen, Inserate:
In Sachen Beinschab-Tool sei eine penible Aufklärung nur zum Teil gelungen, weil maßgebliche Personen nicht geladen wurden und andere, wie Ex-ÖBAG-Chef (und Kronzeuge in spe) Thomas Schmid, sich der Aussage entschlagen haben. Der Vorwurf, die ÖVP habe sich Studienergebnisse weiterleiten lassen, die mit Steuergeld aus ÖVP-Ministerien bezahlt wurden, konnte nicht erhellt werden.
- Begünstigung bei der Personalauswahl:
Rund um die untersuchten Postenbesetzungen im Innenministerium sei zwar in keinem der bekannt gewordenen Fälle dezidiert festgestellt worden, dass eine nicht ausreichend kompetente Person bevorzugt wurde. In einigen Fällen könne „ein Bild parteipolitisch motivierter Postenbesetzungen“ aber unterstützt werden. Innerhalb des Justizministeriums könnten bei der Bestellung der Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien 2014 parteipolitische Motive „nicht ausgeschlossen werden“.
- Beeinflussung von Ermittlungen:
„Eine systematische, politisch motivierte Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren durch mit der ÖVP verbundene Personen und eine sich daraus ergebende politische Verantwortlichkeit“ sei nicht feststellbar gewesen, heißt es.
- Aktenlieferungen:
Darauf, dass Aktenlieferungen zum Schutz von Ex-ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel oder anderer ÖVP-naher Personen absichtlich verhindert oder verzögert werden sollten, ergebe sich kein Hinweis.
Am Ende des Berichts stehen 13 Empfehlungen. Pöschl und Sobotka sprechen sich für einen Bundesstaatsanwalt aus – und zwar so, wie ihn eine Arbeitsgruppe im Justizministerium im September konzipiert hat. Spannend ist das deshalb, weil die ÖVP mit dem Konzept so gar keine Freude hat. Es hakt vor allem an der Frage, ob es (laut Konzept) einen Dreiersenat oder eine Einzelspitze (ÖVP-Forderung) geben soll.
Gefordert werden im Bericht auch „gesetzliche Schutzmaßnahmen für private Nachrichten“ – eine Forderung, mit der sich wiederum die ÖVP gegenüber den Grünen durchzusetzen versucht.
Eine Lehre aus dem U-Ausschuss dürften auch die lähmenden Geschäftsordnungsdebatten und die Streitigkeiten zu den Ladungslisten gewesen sein. Empfohlen wird, den Verfahrensrichter aufzuwerten: Er soll eigenständig entscheiden können, ob eine Frage zulässig ist und unmittelbar mit den Abgeordneten reden dürfen. Die Letztentscheidung treffen soll aber der Vorsitzende.
Und: Anstatt einer Beugestrafe soll es eine einfache Verwaltungsstrafe geben, wenn eine Auskunftsperson nicht erscheint.
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