Was ist was in der Flüchtlingskrise

Die Bundesregierung hat einen Richtwert von 37500 Flüchtlingen für 2016 bestimmt
Von Dublin bis Obergrenze: Welche Begriffe derzeit diskutiert werden und was sie bedeuten.

Der KURIER erklärt die wichtigsten Begriffe zum Thema Asyl und Flüchtlingskrise:

Obergrenze

Bei ihrem Asyl-Gipfel hat die Bundesregierung beschlossen, dass heuer nur noch 37.500 Asylwerbern aufgenommen werden. (2015: 90.000). Wörtlich ist im Gipfelprotokoll aber von einem Richtwert die Rede. Allerdings deutet die Nennung des exakten Wertes von 37.500 daraufhin, dass der Richtwert doch wie eine starre Obergrenze zu interpretieren ist. Die ÖVP sagt deshalb auch Obergrenze zum Richtwert.

Richtwert

Der Charme des Wortes Richtwert liegt für die SPÖ in seiner Flexibilität. Die Roten sagen: Asyl ist ein Menschenrecht, da kann es keine – starre – Obergrenze geben, maximal unter bestimmten Bedingungen (Häupl). Soll heißen: Wenn nach dem 37.500. Flüchtling der nächste Syrer um Asyl ansucht, der erfolgreich Mord und Totschlag entkommen ist, darf er nicht abgewiesen werden. Allerdings ist SPÖ-Chef Faymann auch in diesem Punkt bereit, einzulenken. Der besagte Syrer dürfe um Asyl bitten, aber nicht in Österreich.

Schengen

Momentan ist viel von Schengen die Rede. Dahinter verbirgt sich ein Abkommen aus 1985, unterzeichnet in Schengen (Luxemburg). Mittlerweile sind mit Österreich 26 Länder dabei. Zentraler Inhalt ist, dass die Grenzen im Schengenraum nicht bzw. nur bei Ausnahme-Ereignissen kontrolliert werden, z. B. jetzt in der Flüchtlingskrise. Politisch läuft der Versuch, die Ausnahme-Erlaubnis für Flüchtlingskontrollen bis Ende 2017 zu verlängern. Deshalb fürchten viele das Ende von Schengen, was ein herber Rückschlag für die Reisefreiheit und den freien Warenverkehr wäre.

Dublin

Auch die irische Stadt ist zu Ehren gekommen. Es gilt schon die dritte Version des Dublin-Abkommens ("Dublin-III"). Es besagt, dass jenes EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem der Flüchtling erstmals EU-Boden betreten hat. Derzeit ist das graue Theorie, weil Dublin de facto außer Kraft gesetzt ist und etwa Griechenland Flüchtlinge nach Mazedonien weiterschickt. Auch wenn nachgewiesen wird, dass der Asylwerber aus Griechenland kommt, darf er nicht dorthin zurückgeschoben werden – wegen unhaltbarer Zustände, das hat der Menschenrechtsgerichtshof entschieden.

Hotspot

In Aufnahmezentren an den EU-Außengrenzen sollen künftig die Asyl-Anträge gestellt werden und danach die Flüchtlinge (fair) über Europa verteilt werden. Diese Zentren werden als Hotspots bezeichnet. Der EU-Flüchtlingskommissar glaubt, dass die geplanten EU-Hotspots in Griechenland und Italien bis Ende Februar eingerichtet sein werden. Der deutsche Außenminister Steinmeier sagte jedoch, er wisse nicht, auf welcher Grundlage der Kommissar solche Aussagen tätige.

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