Basis für die Festnahme ist ein Europäischer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wien, der am 5. Juni 2020 ausgestellt wurde. Doch wegen der Anfertigung des Videos wird H. nicht ausgeliefert, sondern wegen des Verdachts der „möglichen versuchten Erpressung (Straches) mit den Ibiza-Aufnahmen“ und wegen Suchtgifthandels. Er soll zumindest rund 1.250 Gramm Kokain vermarktet haben. Der Ball liegt jetzt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, sie muss als Vollstreckungsbehörde die Auslieferung bewilligen.
H. soll sich seit Sommer 2019 vor allem in Berlin, aber auch Frankreich und Spanien (Malaga) aufgehalten haben. Der 40-Jährige, der früher als Detektiv in Balkan-Kreisen und gegen die Zigaretten-Mafia gearbeitet haben soll, ist erst seit Oktober 2019 in Berlin offiziell gemeldet, früher war er mit seiner Detektivfirma in München tätig. Seit dem 8. Mai 2019 will er sich nicht mehr in Österreich aufgehalten haben.Am Tag davor soll er sich bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle in Wien mit einem gefälschten slowenischen Führerschein ausgewiesen haben
H. hat sowohl in Berlin als auch in Wien immer wieder Rechtsmittel gegen den Haftbefehl eingelegt – ohne Erfolg. Er fühlt sich zu Unrecht verfolgt.. Der 40-Jährige brachte unter anderem vor, dass gegen ihn kein dringender Tatverdacht für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls vorliege.
Die Staatsanwaltschaft Wien teilte der Berliner Justiz aber mit, dass in Österreich dafür ein (einfacher) Tatverdacht ausreiche. „Ein Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen wahrscheinlicher ist, dass die zu verhaftende Person eine gerichtlich strafbare Handlung (...) begangen hat“, heißt es in einem Schreiben der Wiener Justiz an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin.
Weder die Berliner Behörden noch die Staatsanwaltschaft Wien konnten dem KURIER sagen, wann Julian H. tatsächlich nach Österreich überstellt wird.
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