Volksbegehren starten - was, wann, wie und wo

APA12315064 - 15042013 - WIEN - ÖSTERREICH: Eine Hinweistafel auf ein Eintragungslokal für das Volksbegehren "Demokratie jetzt" und das "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" am Montag, 15. April 2013, in einem Wiener Bezirksamt. Heute, Montag, beginnt die Eintragungswoche für beide Initiativen. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Ab sofort können die Österreicher zwei Anliegen per Unterschrift unterstützen.

Gleich zwei Volksbegehren gehen am Montag an den Start. "Demokratie Jetzt!" der Initiative MeinOE und das Begehren "gegen Kirchenprivilegien" liegen nun in Gemeinde-und Bezirksämtern zur Unterschrift auf. Es sind die Nummern 36 und 37 in der Reihe der Volksbegehren der Zweiten Republik.

Beim Demokratievolksbegehren, initiiert von Politik-Veteranen wie Erhard Busek und Johannes Voggenhuber, geht es um eine Stärkung der direkten Demokratie, Ausbau des Persönlichkeitswahlrechts sowie die Bekämpfung von Korruption und Parteibuchwirtschaft. Das Kirchenvolksbegehren will per (Verfassungs-)Gesetz kirchliche Privilegien bekämpfen und gegen Missbrauchsfälle vorgehen.

Volksbegehren starten - was, wann, wie und wo
Erfolgreichste und am wenigsten erfolgreiche Volksbehren seit 1964, Anteil an Wahlberechtigten und Zahl der Unterschriften - Balkengrafik Grafik 0486-13-Volksbegehren.ai, Format 88 x 102 mm
Die Eintragungswoche läuft bis Montag, 22. April, die letzten Eintragungslokale schließen an diesem Tag um 20.00 Uhr. Innerhalb von ein bis zwei Stunden sollte dann das vorläufige Endergebnis feststehen. 100.000 Unterschriften werden benötigt, damit ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden muss. Die für die Einleitung mobilisierte Unterstützerzahl - zumindest ein Promille der Einwohnerzahl Österreichs, derzeit sind das 8.032 - wird dabei mitgerechnet. Bisher sind nur zwei der 35 Volksbegehren der Zweiten Republik an dieser Hürde gescheitert.

Die Eintragungslokale - in der Regel in Gemeinde- bzw. Bezirksämtern - haben von 15. bis 22. April täglich geöffnet, die Öffnungszeiten variieren allerdings (hier finden Sie die Wiener Eintragungslokale). Die Mindestzeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Samstag und Sonntag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (kann in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern auf jeweils zwei Stunden verkürzt werden) und an zwei Werktagen zusätzlich bis 20.00 Uhr.

Stimmberechtigt sind Österreicher, die mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Unterstützungsunterschrift kann nicht nur in der Hauptwohnsitz-Gemeinde, sondern per Stimmkarte auch in einer anderen Gemeinde geleistet werden. Auslandsösterreicher sind - ebenso wie in Österreich lebende EU-Bürger - nicht stimmberechtigt. Eine Eintragung vom Ausland aus ist nicht möglich.

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