Volksanwalt will Akten zur Causa Pilnacek - und blitzt (teils) ab
Eigentlich, sagt Christoph Luisser, müsste man im Innen- und im Justizministerium beim Kopierer ja nur auf „zweimal“ statt auf „einmal“ drücken. Jetzt, da die Akten zur Causa Pilnacek ohnehin an den Untersuchungsausschuss im Parlament geliefert werden müssen.
So einfach ist es freilich nicht, wie Luisser, der vor fünf Monaten aus der niederösterreichischen Landesregierung auf FPÖ-Ticket in die Volksanwaltschaft gewechselt ist, feststellen musste. Seine Vorgängerin Elisabeth Schwetz hatte im Frühjahr amtswegig ein Verfahren eingeleitet, um die Amtshandlungen nach dem Tod von Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek zu prüfen.
Christoph Luisser
Die Volksanwaltschaft ist dabei auf Kooperation mit den zuständigen Ministerien angewiesen – aber die kooperieren nicht, kritisiert Luisser. Nicht einmal das Innenministerium, für das er als Volksanwalt direkt zuständig ist. Dieses habe zwar einen Fragenkatalog beantwortet, die Antworten hätten aber „etliche neue Fragen aufgeworfen“, sagt Luisser.
Akten seien ihm nicht geliefert worden; stattdessen sei ihm mitgeteilt worden, er müsse schon selbst ins Landeskriminalamt nach St. Pölten kommen, um Akteneinsicht zu nehmen.
Beim Justizministerium ist Luisser gleich ganz abgeblitzt – nachdem man erst bis zum letzten Tag der Frist gewartet und dann um Fristerstreckung ersucht habe, schildert er. „Das ist schikanös!“
Sensibel
Warum sich die türkis- bzw. rot geführten Ministerien sperren? Steckt etwa (partei-)politisches Kalkül dahinter? Der FPÖ-Mann will nicht spekulieren, bittet die Journalisten, die Frage an die zuständigen Stellen zu richten.
Nun gut. Im Innenministerium wird erklärt, man sei im Rahmen der Gesetze jederzeit bereit zu kooperieren. In der Bundesverfassung stehe aber nicht, dass Akten geliefert bzw. übermittelt werden müssten. In Artikel 148b ist nur die Rede von „Akteneinsicht gewähren“ und „Auskünfte erteilen“.
Im Justizministerium wird darauf hingewiesen, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte bereits Akten übermittelt haben (die musste sich Luisser nicht selbst abholen). Mit Aufzeichnungen über die „interne Willensbildung“ – etwa Tagebücher der Staatsanwälte, Erlässe und Berichte – konnte man aber nicht dienen. Diese „internen und sensiblen Akten“ seien Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und unterlägen nicht der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft, heißt es.
Luisser sagt, er benötige die Korrespondenz, um beurteilen zu können, wie Staatsanwaltschaft und Polizei zusammengearbeitet haben. Auch die Obduktionsfotos bekam er nicht. „Wir machen unsere Arbeit, kommen unserem Prüfauftrag nach. Dass wir von den Ministerien behindert werden, ist nicht nur traurig, es ist auch verfassungswidrig“, kritisiert er. Er muss es so hinnehmen – ein Rechtsmittel gibt es nicht. „Also arbeite ich jetzt mit dem, was ich habe.“ Zum Jahreswechsel soll der Prüfbericht fertig sein.
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