Causa Pilnacek: Wie sich die ÖVP im U-Ausschuss verteidigen will

Ein Mann sitzt an einem Tisch. Es ist Sektionschef Pilnacek.
Für die Türkisen steht fest, dass es vor allem die fragwürdigen Aussagen von Pilnaceks Bekannter gewesen seien, dass es überhaupt zu diesen U-Ausschuss gekommen ist.

Die ersten Akten werden gerade geliefert, im Jänner werden die ersten Auskunftspersonen im Parlament Rede und Antwort stehen: Langsam nimmt der von der FPÖ angestrebte U-Ausschuss zur Causa Christian Pilnacek Fahrt auf. Darin wollen die Freiheitlichen aufklären, ob es bei den polizeilichen Ermittlungen rund um den Tod des mächtigen ehemaligen Justizbeamten, der am 20. Oktober 2023 in einem Seitenarm der Donau bei Rossatz (NÖ) tot aufgefunden worden war, zu unrechtmäßigen Handlungen gekommen sei. Und ob hinter diesen die ÖVP steht.

Schon jetzt zeichnet sich die Strategie ab, mit der die ÖVP die Vorwürfe der FPÖ im U-Ausschuss entkräften will. „Unser Zugang lautet: Fakten statt Spekulationen“, sagt der türkise Fraktionsführer Andreas Hanger. „Uns geht es nicht um die Verteidigung der Ermittler, sondern um Klarstellungen.“ Etwa, dass bis dato alle Ermittlungen gegen die beteiligten Kriminalbeamten aus Niederösterreich eingestellt worden seien.

Seitens seiner Fraktion kündigt Hanger an, werde man sich besonders intensiv mit der Person Karin Wurm, Pilnaceks Bekannte, auseinandersetzen. Letztlich, so die ÖVP-Argumentation, sei es ihr geschuldet, dass es überhaupt zu diesem U-Ausschuss gekommen sei. Und das, obwohl ihre Aussagen als äußerst fragwürdig zu bewerten seien. Immer wieder habe sie sich in Widersprüche verwickelt, immer noch würde sie überzeugt davon sein, dass Pilnacek ermordet worden sei. Dabei sei laut dem offiziellen Obduktionsbericht Pilnacek ertrunken, Hinweise auf Gewalteinwirkung durch fremde Hand gebe es nicht. 

Privatgutachten

Im Gegensatz dazu seien die späteren, zum Teil anders lautenden Privatgutachten, die unter anderem der Ex-Abgeordnete Peter Pilz beauftragt hatte, zustande gekommen, ohne dass die Prüfer die Leiche untersucht hätten.

Langsam wird auch klar, wen die ÖVP als Auskunftspersonen laden will: Neben den beteiligten Kriminalbeamten und Vertretern der Staatsanwaltschaft sollen dies auch die diversen medizinischen Gutachter sein. 

Keine Lösung zeichnet sich unterdessen im Zusammenhang mit einer möglichen Live-Übertragung ab: Grundsätzlich stehe man ihr auch seitens der ÖVP positiv gegenüber, so Hanger. Gleichzeitig orte man aber schwerwiegende rechtliche Bedenken, allen voran im Zusammenhang mit den Persönlichkeitsrechten. „Der FPÖ-Vorschlag, dass der Vorsitzende im Anlassfall entscheidet, ob übertragen werden darf oder nicht, ist zu wenig“, sagt der türkise Abgeordnete. In der Praxis sei es schwer zu entscheiden, wer eine Person öffentlichen Interesses sei. 

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