VfGH-Präsident Holzinger: "Verfassungsgerichte müssen unbequem sein"

Gerhart Holzinger, VfGH-Präsident, tritt am 1. Jänner ab
Der scheidende VfGH-Präsident über Türkis-Blau, das Rauchverbot und die Homo-Ehe. Mit Video.

KURIER: Sie treten nach zehn Jahren in politisch sehr turbulenten Zeiten aus dem Amt. Unter der türkis-blauen Regierung wird mitunter Sozialabbau oder eine Law-and-Order-Politik befürchtet. Können Sie diese Bedenken nachvollziehen?

Gerhart Holzinger: Die Regierungsbildung ist die Konsequenz des Wahlergebnisses und für mich ist nur eines maßgeblich: Sollte die eine oder andere gesetzliche Regelung die Verfassung verletzen, wird der Verfassungsgerichtshof sie aufheben. Wir leben Gott sei Dank in einem gefestigten Rechtsstaat. Insofern besteht kein Anlass zur Sorge.

Halb im Scherz wird gesagt, dass der Verfassungsgerichtshof künftig mehr zu tun haben wird.

Das kann durchaus sein. Auch in der Zeit von 2000 bis 2006 ist der VfGH häufig mit Gesetzesprüfungsverfahren befasst gewesen.

Türkis-Blau plant etwa, das Rauchverbot zu kippen oder die Mindestsicherung für Flüchtlinge zu kürzen. Wie realistisch ist es, dass so etwas vor dem Höchstgericht hält?

Zur Mindestsicherung gibt es derzeit schon Verfahren, die wird man abwarten müssen. Bei solchen Vorhaben gibt es natürlich Grenzen in der Verfassung.

Was das Rauchverbot anlangt, halte ich es aus rechtsstaatlicher Sicht für problematisch, dass der Gesetzgeber über einen Zeitraum von mehreren Jahren immer wieder seine Position ändert. Das Vertrauen in die Gesetze wird dadurch nicht gefördert werden. Mehr Konsequenz in dieser Frage erschiene mir wünschenswert.

Eine Dauerbaustelle ist die Verwaltungsreform. Was muss aus Ihrer Sicht sofort angegangen werden?

Im Verhältnis zwischen Bund und Ländern gibt es teilweise seit der Schaffung der Verfassung im Jahr 1920 Doppelgleisigkeiten und Parallelstrukturen. Die Aufgaben- und Ausgabenverantwortungsind nicht zweckmäßig geregelt. Eine Reform ist seit Langem überfällig und man kann nur hoffen, dass die nunmehr Regierenden erfolgreicher sind als ihre Vorgänger.

Die Aufgaben zur Staatsreform kommen ins Justizministerium. Wird die Justizpolitik da künftig zu kurz kommen?

Es ist sicher eine sehr, sehr herausfordernde Aufgabe, neben dem ohnedies nicht einfachen Bereich Justizpolitik jetzt noch die Reformaufgaben und die Fragen der Verfassungsreform zu behandeln. Die Ressortverteilung ist jedenfalls eine immens politische Frage, die Zweckmäßigkeit möchte ich nicht beurteilen.

Sind Sie ein politischer Mensch?

Ich bin sicher ein politischer Mensch, aber es gehört zum Aufgabenverständnis, dass man sich mit seiner Privatmeinung zurückhält.

Wie weit kann man sich da aus dem Fenster lehnen? In Bezug auf das Sicherheitspaket haben Sie selbst haben ja gegenüber Medien vor einem Überwachungsstaat gewarnt.

Das ist immer eine heikle Gratwanderung. Auf der einen Seite ist es in unserer modernen Mediengesellschaft wichtig, dass auch das Verfassungsgericht durch seinen Präsidenten nach außen wirkt, damit seine Tätigkeit für die Menschen nachvollziehbar wird. Auf der anderen Seite muss man sich natürlich strikt jeder parteipolitischen Aktivität enthalten. Ich hoffe, dass mir das einigermaßen gelungen ist.

Eines ist aber klar: Wenn sich das Verfassungsgericht medial völlig zurückhält und nur durch seine Entscheidungen spricht, würde das unserem modernen Rechtsstaat und auch der Bedeutung der Institution nicht entsprechen.

VfGH-Präsident Holzinger: "Verfassungsgerichte müssen unbequem sein"
Interview mit Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofs am 27.12.2017 in Wien.

Der Bundespräsident hat bei Ihrem Abschiedsfest über Sie gesagt: Bequemlichkeit ist seine Sache nicht. Das dürfte ja nicht nur auf ihren Fleiß bezogen sein.

Verfassungsgerichte müssen immer unbequem sein, sie stehen in einem natürlichen Spannungsverhältnis zum Parlament, zum Gesetzgeber, zur Regierung. In dem Moment, in dem sie den jeweils Herrschenden entgegentreten, weil Gesetze aufgehoben werden, liegt das Unbequeme in der Natur der Sache.

Der Verfassungsgerichtshof ist ja der älteste der Welt, das wissen aber die wenigsten. Inwieweit ist diese Institution in der Bevölkerung anerkannt und akzeptiert?

Wenn man von Meinungsumfragen ausgeht, gehört der Verfassungsgerichtshof zu jenen Institutionen, in die die Österreicher das höchste Vertrauen setzen. Das ist für uns sehr erfreulich. Wir wollen möglichst viele Menschen überzeugen, dass wir unsere Aufgabe korrekt und parteipolitisch völlig unabhängig wahrnehmen. Und dass wir dafür sorgen, dass die staatlichen Institutionen die Gesetze einhalten. Und wir sind natürlich der oberste Hüter der Grundrechte des Einzelnen.

Die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl wurde nicht von allen akzeptiert, von einzelnen Juristen sogar als „Fehlentscheidung“ bezeichnet. Wie stehen Sie heute zu dieser Kritik?

Wir können uns nicht daran orientieren, ob uns jemand Beifall zollt oder ob man uns ablehnt. Es war völlig alternativlos, dass wir so entscheiden. Bei der Nationalratswahl hat sich gezeigt, dass dieses Erkenntnis gewirkt hat, denn da hat es diese Fehlleistungen nicht mehr gegeben.

Sie haben im Erkenntnis eine generelle Skepsis gegenüber der Briefwahl geäußert.

Meine Skepsis gilt nach wie vor. Die Briefwahl ist eine Form der Wahl, die nicht in gleicher Weise wie die traditionelle Wahl das geheime und persönliche Wahlrecht sicherstellt. Wenn sie aber vom Verfassungsgesetzgeber aus guten Gründen eingeführt worden ist, müssen alle gesetzlichen Regelungen, die einen korrekten Wahlgang sicherstellen sollen, peinlich genau eingehalten werden. Das war unsere Kernbotschaft.

Bisher hat der Gesetzgeber nichts am Briefwahlrecht geändert.

Ja, aber das ist eine politische Frage. Wenn sich jemand an uns wendet mit der Behauptung, es wären bei einer Wahl Gesetze verletzt worden, werden wir prüfen, ob das zutreffend ist. Und wenn der Fehler quantitativ so bedeutsam ist, dass er Auswirkungen haben konnte, dann werden wir die Wahl aufheben.

Eine andere wichtige Entscheidung war die Öffnung der Ehe für Homosexuelle. Hat es dazu lange Diskussionen gegeben oder war der Fall aus verfassungsrechtlicher Sicht klar?

Das war ein sehr langer und intensiver Beratungsprozess im Verfassungsgerichtshof. Im Durchschnitt haben wir eine Erledigungsdauer von etwa vier bis fünf Monaten. Diese Entscheidung hat wesentlich mehr Zeit in Anspruch genommen. Dann ist entschieden worden, dass die Regelungen wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz aufzuheben sind.

Unter den stimmberechtigten Richtern soll es ja eine liberale Mehrheit geben, die meisten sind durch die SPÖ ins Amt gekommen. Jetzt werden ÖVP und FPÖ die drei freiwerdenden Stellen neu besetzen. Werden solche Entscheidungen dann künftig anders aussehen?

Natürlich ist der Bestellungsvorgang ein politischer, weil politische Organe wie die Regierung, der Nationalrat und der Bundesrat die Entscheidung treffen. Aber in dem Moment, in dem jemand Mitglied wird, ist er unabhängiger Richter und zwar bis zum Ende jenes Jahres, in dem er 70 wird. In meinem Fall waren das 22 Jahre. Es gibt also sehr wirksame Garantien, dass die Mitglieder ihre Funktion unabhängig ausüben können. Deshalb wäre der Eindruck, dass hier nach politischen Gesichtspunkten oder entlang von Parteilinien entschieden wird, völlig unzutreffend.

Ich weiß auch nicht, wieso man von einer liberalen Mehrheit spricht. In Österreich ist es üblich, jeden Menschen, der in der Öffentlichkeit steht, einer politischen Partei zuzuordnen. Aber diese Zuordnungen haben nichts mit juristischen Entscheidungen zu tun, die im Gerichtshof getroffen werden.

Das Gesicht des Verfassungsgerichtshofes wird sich unter Türkis-Blau nicht ändern?

Das Wesentliche ist die juristische Qualifikation. Und ich kann nur hoffen, dass die jetzt zu ersetzenden drei Positionen wieder mit höchstqualifizierten Juristen, Männern wie Frauen, besetzt werden.

Beunruhigt es Sie, dass Ihre Nachfolge noch nicht geregelt ist?

Ich werde nach meinem Ausscheiden durch die Vizepräsidentin vertreten und die anderen zwei Mitglieder durch Ersatzmitglieder. Aber natürlich wäre es von Vorteil, wnn so rasch wie möglich die Nachbesetzung erfolgt. Denn eine länger dauernde Vakanz ist auch was die Arbeitsabläufe anlangt nicht wünschenswert.

Die Verfassungsgerichte sind ja die Hüter des Rechtsstaates. Was sind die Herausforderungen unserer Zeit?

Wenn man sich umschaut in Europa, gibt es Staaten, in denen die Gerichtsbarkeit unter politischen Druck geraten ist. Etwa in Polen und noch massiver in der Türkei, wo es seit 1962 ein Verfassungsgericht gibt, mit dem wir auch lange Zeit gute Kontakte hatten. In Rumänien gibt es ähnliche Erscheinungen. Es ist nur sehr zu hoffen, dass dieser negative Trend nicht auf andere Staaten übergreift und man sich auch in den betroffenen Staaten eines Besseren besinnt und die Verfassungsgerichte arbeiten lässt.

Was wären für Sie Warnsignale, dass auch in Österreich die Rechtsstaatlichkeit gefährdet ist?

Wenn Entscheidungen des Verfassungsgerichtes politisch nicht akzeptiert werden, wenn Polemik gegen ihre Entscheidungen aufkommt. In Österreich ist das ja schon einmal geschehen – 1933, in der Ersten Republik, wurde nach dem Parlament auch der Verfassungsgerichtshof vom austrofaschistischen Regime lahmgelegt. Und das war der Anfang eines Prozesses, der zum Abgleiten in die Diktatur geführt hat.

Wie geht es für Sie persönlich weiter?

Ich werde an der Universität Graz Lehrveranstaltungen halten und als Vorsitzender des Universitätsrates tätig sein. Ich habe für das erste Jahr schon eine ganze Reihe von Vorträgen zugesagt. Und außerdem habe ich genügend andere Ambitionen, die zu befriedigen mir jetzt leichter fallen wird, sowohl sportlich als auch kulturell.

VfGH-Präsident zu werden war ja die Erfüllung ihres Lebenstraums. Gibt es noch einen?

Jetzt möchte ich erst einmal das, was ich schon bisher gemacht habe, ohne Zeitdruck machen. Und dann möchte ich jene Reisen machen, die mich seit Langem reizen und die ich mir aus Zeitgründen versagt habe. Im ersten Jahr haben meine Frau und ich uns vorgenommen, drei Wochen lang China zu bereisen.

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(Anm. der Red.: Im folgenden Video ist vom "11. Jänner" die Rede - richtig ist der "1. Jänner")

VfGH-Präsident Holzinger geht in Pension

Mit seinen 70 Jahren hat Gerhart Holzinger das Maximalalter für einen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes erreicht, mit 1. Jänner scheidet der Oberösterreicher aus dem Amt aus. Die Juristerei lässt ihn aber noch nicht los: Er will in Graz als Universitätsrat und in der Lehre tätig sein.

Seine Nachfolge am Höchstgericht ist noch ungeklärt, alleine die Ausschreibung dauert vier Wochen. Damit wollte man warten, bis eine neue Regierung steht. Bei der VfGH-Besetzung macht sie nämlich – neben dem National- und dem Bundesrat – Vorschläge, die Ernennung obliegt dem Bundespräsidenten.

Holzinger wird deshalb jetzt von Vizepräsidentin Brigitte Bierlein vertreten, für die beiden VfGH-Richter Rudolf Müller und Eleonore Berchtold-Ostermann, die ebenfalls mit Jahresbeginn ausscheiden, rücken vorerst Ersatzmitglieder nach.

Angeblich ist jetzt geplant, dass Bierlein – die von der ehemaligen Schwarz-Blau-Regierung in den VfGH berufen wurde – nicht nur übergangsweise, sondern für die nächsten zwei Jahre Präsidentin wird, dann erreicht auch sie das Pensionsalter von 70 Jahren.

Als Favorit für den Präsidentenposten gilt der 51-jährige Christoph Grabenwarter. Der Steirer wurde 2005 mit einem ÖVP-Ticket VfGH-Richter. Die FPÖ darf als Regierungspartei Kandidaten für zwei bis drei Posten nominieren.

Gute Chancen auf den Einzug in den Richter-Olymp hat Rüdiger Schender, der für die FPÖ an der Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl mitgearbeitet hat.

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