Vermummung: Tragen von Masken eigentlich wieder verboten
Es ist eine rechtliche Feinheit, auf die der Falter am Mittwoch in seinem Morgen-Newsletter aufmerksam machte: Streng genommen gilt seit dem 1. März auch in Wiener Öffis wieder das Vermummungsverbot. Zur Erinnerung: Die damalige ÖVP-FPÖ-Regierung hat 2017 das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG) umgesetzt. Wer in der Öffentlichkeit "seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände" verhüllt, dem droht eine Strafe von 150 Euro.
Das Gesetz - salopp auch Burka-Verbot genannt - sollte primär verhindern, dass sich muslimische Frauen verschleiern. Sanktioniert wurde es aber nur in wenigen, meist kuriosen Fällen. Die Maskenpflicht während der Pandemie hat es dann vorerst obsolet gemacht.
Die ist mit Ende Februar auch in ganz Wien außer Kraft getreten. Das heißt: Streng genommen kann die Polizei Vermummte nun wieder österreichweit bestrafen. Oder?
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