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Kritik: Österreich nicht an Polizei-Operation gegen Vergewaltigungsnetzwerke beteiligt

Laut Bundeskriminalamt besteht in dem Projekt „Medusa“ kein Bezug zu Österreich, weder hinsichtlich Opfern noch Tätern.
Meri Disoski, Frauensprecherin der Grünen, spricht im Nationalrat.

Zusammenfassung

  • Auslöser der Debatte sind Recherchen zu internationalen Online-Netzwerken, in denen Männer laut NDR den Austausch über das Betäuben und Vergewaltigen von Frauen sowie das Teilen entsprechender Aufnahmen betrieben.
  • Neun Staaten beteiligen sich an der von Europol koordinierten Operation „Medusa“ gegen solche Täterstrukturen, Österreich ist jedoch nicht Teil des Projekts.
  • Die Grünen kritisieren Österreichs Nichtbeteiligung, fordern den Beitritt zu „Medusa“ sowie einen eigenen Straftatbestand für Besitz und Weitergabe von Vergewaltigungsvideos.
  • Bundeskriminalamt betont, dass kein Österreich-Bezug vorliegt.

Auslöser der Debatte sind Recherchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) aus dem Vorjahr. In einer Reportage wurden demnach Erkenntnisse über ein internationales Online-Netzwerk veröffentlicht, in dem sich Männer darüber austauschen, wie sie Frauen unbemerkt betäuben und vergewaltigen.

In dem Netzwerk sollen mitunter auch Aufnahmen von schweren Sexualstraftaten geteilt worden sein. Bei den Opfern handle es sich laut Angaben der Männer um Ehefrauen, Freundinnen, Mütter und Töchter.

Um gegen solche Straftäter vorzugehen, haben die Polizeibehörden von insgesamt neun Staaten im Frühling das gemeinsame Projekt „Medusa“ ins Leben gerufen. Ziel sei es, gezielt gegen internationale Vergewaltigernetzwerke vorzugehen. Neben Deutschland und dem Vereinigten Königreich, ebenso Frankreich, Ungarn, die Niederlande, Spanien, die USA, Kanada und Brasilien. 

Koordiniert wird die Operation durch Europol. Bei einem Einsatz im Juni wurden 156 mutmaßliche Opfer und Täter identifiziert.

Kritik an Nichtbeteiliigung Österreichs an „Medusa“

Wie das Ö1 Morgenjournal und Der Standard berichten, ist Österreich jedoch nicht an der Operation beteiligt. Dazu gibt es nun scharfe Kritik von Seiten der Grünen. Anlass ist ein Fall in Tirol, der vor wenigen Tagen publik wurde: Ein 44-Jähriger soll seine Lebensgefährtin und möglicherweise auch eine Ex-Partnerin mehrmals betäubt und vergewaltigt haben (es gilt die Unschuldsvermutung).

„Mit dem bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren in Tirol sind nun bereits zwei Fälle in Österreich bekannt, die Verbindungen zu internationalen Vergewaltiger-Netzwerken aufweisen. Das zeigt: Wir haben es nicht mit Einzelfällen, sondern mit grenzüberschreitend organisierten Täterstrukturen zu tun. Wir müssen davon ausgehen, dass die Dunkelziffer weit höher ist. Innen- und Justizministerium müssen jetzt endlich entschlossen handeln“, sagt Meri Disoski, Frauensprecherin der Grünen, via Aussendung.

Und: „Obwohl die Ermittlungen auch nach Österreich führen, wird unser Land von Europol nicht als Teilnehmerstaat der Operation 'Medusa' geführt. Während andere Staaten gemeinsam gegen diese Täter-Netzwerke vorgehen, bleibt Österreich offenbar außen vor. Das ist sicherheitspolitisch nicht nachvollziehbar.“

Kein Bezug zu Österreich

Das Bundeskriminalamt (BK) begründet die Nicht-Partizipation damit, dass in den bisher ausgewerteten „Medusa“-Datensätzen weder ein Täter noch ein Opfer aus Österreich aufgetaucht sei. 

„Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Zuge der weiteren Auswertungen und Ermittlungen neue Erkenntnisse mit Österreich-Bezug ergeben. Sollte dies der Fall sein, werden die österreichischen Behörden von Europol umgehend informiert und die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet“, betont man seitens des Bundeskriminalamts.

Besitz von Vergewaltigungsvideos als Strafbestand

Die Grünen-Frauensprecherin fordert Innenminister Gerhard Karner auf, Österreich „unverzüglich an der Operation 'Medusa' zu beteiligen“ und kündigt eine parlamentarische Anfrage an. „Ich will wissen, warum Österreich nicht Teil der Operation ist, ob eine Beteiligung geprüft wurde und welche konkreten Maßnahmen das Innenministerium gegen diese internationalen Täter-Netzwerke setzt. Wer Frauen wirksam schützen will, muss internationale Strafverfolgung stärken – nicht ihr fernbleiben.“

Auch im Strafrecht sieht Disoski Handlungsbedarf, denn weder der Besitz noch die Weitergabe von Aufnahmen tatsächlicher Vergewaltigungen sind derzeit durch einen eigenen Straftatbestand hierzulande erfasst. „Vergewaltigungsvideos dokumentieren schwerste sexualisierte Gewalt und verlängern die Tat weit über den eigentlichen Übergriff hinaus. Solange diese Aufnahmen gesammelt und in Täterkreisen weitergegeben werden, endet die Gewalt gegen die Betroffenen nicht. Österreich braucht deshalb einen eigenen Straftatbestand für den Besitz und die Weitergabe solcher Aufnahmen.“

Sporrer will Gesetz bei Vergewaltigungsaufnahmen nachschärfen

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will das Sexualstrafrecht nun auch im Hinblick auf Videos von Vergewaltigungen nachschärfen. Im Rahmen einer im Herbst startenden Arbeitsgruppe werde geprüft, ob der bloße Besitz derartigen Materials strafbar sein solle. „Ich wäre dafür“, sagte Sporrer am Montag in einem Interview im Ö1-Mittagsjournal. Derzeit gilt das laut Opferschutzorganisationen als blinder Fleck im österreichischen Sexualstrafrecht.

Gewalt gegen Frauen sei „nicht hinzunehmen“, sagte Sporrer. Sie werde sich gemeinsam mit der Frauenministerin dafür einsetzen, dass künftig nicht nur Kinder, sondern „auch erwachsene Opfer, die von diesem Missbrauchsmaterial betroffen sind, geschützt werden“.

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