Verfassungsrichter Rami vertritt auch Kickl nicht mehr

Anwalt Michael Rami hält 3.500 Euro Strafe pro Posting für angemessen. Er vertritt Frau Katharina Nehammer
Jurist löste mit Doppelrolle als Anwalt von FPÖ-Regierungsmitgliedern Kritik aus.

Michael Rami hat nach der öffentlichen Debatte über seine Doppelfunktion als Verfassungsrichter und Rechtsanwalt von Regierungspolitikern Konsequenzen gezogen. Am Dienstag wurde bereits bekannt, dass er Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) in einem Zivilverfahren gegen PR-Berater Rudi Fußi nicht mehr vertreten wird.

Rami werde allerdings generell keine Spitzenpolitiker mehr vor Gericht vertreten, berichtete heute der Standard. Rami war bisher auch Anwalt von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in einem Prozess gegen den Liste-Jetzt-Gründer Peter Pilz sowie in einem weiteren Verfahren von Strache gegen den Grünen-EU-Abgeordneten Michel Reimon.

Dass er als VfGH-Richter damit in einem Vertrauens- und Geschäftsverhältnis zu FPÖ-Regierungsmitgliedern steht, hatte für Verwunderung unter Juristen gesorgt.

Reaktion wegen "Optik"

Rami schreibt in einer Stellungnahme: "Ich habe in der Vergangenheit Politiker verschiedener Parteien in meinem Spezialgebiet (Persönlichkeitsschutz) vertreten und war dadurch in meiner Tätigkeit als Richter des VfGH in keiner Weise befangen; ich verstehe aber, dass auch die Optik in der öffentlichen Diskussion eine Rolle spielt. Ich habe mich daher entschlossen, ab sofort keine Spitzenpolitiker - gleichgültig welcher Partei - mehr zu vertreten."

Die auch vom KURIER angestoßene Debatte, ob Verfassungsrichtern bestimmte Nebentätigkeiten verboten werden sollen, dürfte unterdessen weitergehen. In einigen Staaten, zum Beispiel Deutschland, dürfen Verfassungsrichter nicht weiter als Anwälte arbeiten. Die Neos fordern ein generelles Verbot von Nebenbeschäftigungen für VfGH-Richter.

Mögliche Unvereinbarkeiten könnten etwa auch durch Aufsichtsratsmandate oder die Erarbeitung juristischer Gutachten entstehen.

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