Experte: "Kopftuchverbot mit Grundrechten unvereinbar"

FPÖ-Kandidat Hofer würde Frau mit Kopftuch nicht als Ministerin angeloben.
Hofer-Aussage im Faktencheck: Verfassungsrechtler sagt, eine Frau wegen eines Kopftuchs nicht als Ministerin anzugeloben, wäre widerrechtlich.

Er sei für ein Kopftuchverbot im öffentlichen Raum. Eine Frau, die ein Kopftuch trägt, würde er nicht als Ministerin angeloben. Er würde auch keine Frau mit Kopftuch zur Richterin ernennen. Das sagte FPÖ-Hofburgkandidat Norbert Hofer im ORF-Report.

Wäre das rechtlich überhaupt möglich? "Ein pauschales Kopftuchverbot im öffentlichen Raum ist mit einer Reihe von grundrechtlichen Garantien unvereinbar, etwa mit der Religionsfreiheit", erklärt Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk dem KURIER. Wenn die Regierung ein Kopftuchverbot erlassen würde, "würde das wohl vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden", sagt Funk. Und würde der Bundespräsident eine Frau, nur weil sie ein Kopftuch trägt, nicht zur Ministerin oder zur Richterin ernennen, "wäre das ein rechtswidriges Verhalten".

Religionsfreiheit

Auch im Justizministerium heißt es: "Die Religionsfreiheit ist sehr stark als Grundrecht verankert."

Das deutsche Verfassungsgericht hat im Vorjahr ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen gekippt.

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