Verfahrensturbo: Was die Regierung beim Sommerministerrat präsentiert

Windkraft in Schleswig-Holstein
Mit einem Plan für schnellere Verfahren geht die Regierung in die Sommerpause – aber viele Details bleiben offen.

Beim letzten Ministerrat vor der Sommerpause will die Dreierkoalition noch einmal zeigen, dass sie aufs Tempo drücken kann. Konkreter: Türkis-Rot-Pink will Beschlüsse darlegen, wie Genehmigungsverfahren künftig beschleunigt und  vereinfacht werden sollen. Regierungsintern fällt in diesem Zusammenhang auch der Begriff „Turbo“.

Ein Eckpfeiler ist der Ausbau Erneuerbarer Energien, der über das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) – dem sperrigen Namen entsprechend – beschleunigt werden soll. Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hat SPÖ und Neos Anfang Juli zwar einen ersten Gesetzesentwurf übermittelt. 

Beschleunigung von Großverfahren

Beschlussreif ist das EABG dem Vernehmen nach noch nicht. Ebenso wenig wie wohl alle anderen Vorhaben, die heute im Pressefoyer nach dem Ministerrat Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn (Neos) präsentieren wollen. Dabei soll es auch nicht nur um den Ausbau Erneuerbarer, sondern generell um Infrastrukturprojekte gehen.

Wichtiger Grundstein des Pakets ist die Reform des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) – respektive die Beschleunigung von Großverfahren. Ihren diesbezüglichen Plan haben Bund, Länder und Gemeinden am Montag im Rahmen eines ersten Arbeitstreffens zur Föderalismusreform vorgelegt. Der Gesetzesentwurf soll demnächst eingebracht werden. „Großprojekte der Energiewende oder generell große Infrastrukturprojekte sollten nicht durch jahrelange Genehmigungsverfahren blockiert werden“, sagte dazu Alexander Pröll (ÖVP), Staatssekretär im Kanzleramt.

Schellhorn nennt Negativ-Beispiel

Derzeit wird der Bau von Windrad-Anlagen oder größeren Industrieanlagen  immer wieder durch jahrelange Verfahren verzögert. Schellhorn nannte am Montag das Kraftwerk Kühtai in Tirol als abschreckendes Beispiel dafür, wie absurd lange behördliche Verfahren mitunter dauern bzw. nicht dauern dürfen. Im konkreten Fall habe die Genehmigung 125 Monate in Anspruch genommen. Mit derart langen Verfahren und Vorlaufzeiten könne die Energiewende keinesfalls gelingen, meinte Schellhorn. Geschweige denn könne das so wichtige Ziel von günstiger Energie erreicht werden.

Bund, Länder und Gemeinden nehmen sich 18 Monate Zeit, um ihre Föderalismusreform umzusetzen. Dabei haben sie den Fokus auf vier Schwerpunkte gesetzt: Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung, Energie, Bildung und Gesundheit.

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