Veranstalter haften für Demo-Schäden
Als Rechtsextreme im Oktober 2016 zum Kongress „Befreier Europas“ nach Linz luden, mobilisierte das Bündnis „Linz gegen Rechts“ 1.800 Gegendemonstranten. Die Kundgebung verlief größtenteils friedlich – abgesehen von bengalischen Feuern und ein paar geworfenen Farbbeuteln. Letztere könnten die Veranstalter nun teuer zu stehen kommen.
Laut einem Urteil des Bezirksgerichts Linz müssen die Veranstalter, Sozialistische Jugend Oberösterreich und Kommunistische Jugend Österreich, rund 23.000 Euro bezahlen (14.000 Euro Schadenersatz und 9000 Euro Verfahrenskosten). Das berichtet das Stadtmagazin linza.at. Vermummte Demoteilnehmer hatten Farbbeutel auf ein Gebäude und ein Lokal geworfen. Verantwortlich für den entstandenen Schaden sind laut Gericht die Veranstalter.
"Schwarz-weißer Block"
Sie hätten es unterlassen, jene rund 150 Vermummten des „schwarz-weißen Blocks“, aus dem die Farbbeutel geworfen wurden, von der Demonstration auszuschließen, sagt Walter Engelberger, Vorsteher des Bezirksgerichts, zum KURIER.
Als die Beutel flogen, war der Block von der Polizei umstellt. Nicht einmal das hielt die Werfer ab. Auch Identitätsfeststellungen gab es nicht. Stattdessen ließ man die Demo weiterziehen. In der Folge wurden die Veranstalter in die Verantwortung gezogen. „Wer von Anfang an 150 Vermummte mitgehen lässt, den trifft das Verschulden, wenn die Vermummten etwas anstellen“, erklärt Engelberger .
Leading Case
„Eine automatische Verantwortung der Veranstalter für Fehlverhalten der Teilnehmer gibt es nicht“, sagt Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk zum KURIER. Diesen müsse schon ein eigenes Fehlverhalten nachgewiesen werden. In dem Fall argumentiert das Gericht, die Veranstalter hätten es unterlassen, die von Anfang an vermummten Demoteilnehmer auszuschließen und ihnen die Farbbeutel abzunehmen.
Für Funk könnte der Linzer Fall ein „Leading Case“ für kommende Verfahren werden: „Die Judikatur sucht nach einem Weg für solche Fälle.“ 2017 hatte der damalige Innenminister Wolfgang Sobotka vorgeschlagen, für Demos Veranstaltungsleiter einzuführen, die bei schuldhaftem Verhalten für Schäden haften. Kritiker sahen darin einen Angriff auf das Versammlungsrecht. Juristen stellten schon damals fest, dass eine solche Haftung ohnehin gibt. Nun gibt es auch ein Urteil dazu.
Die beklagten Parteien wollten sich am Montag nicht äußern. Man werde sich mit den Anwälten beraten und dann eine Erklärung abgeben. Zu erwarten ist, dass sie das Urteil anfechten. Dafür haben sie bis 22. August Zeit.
Dass die Polizei die Identität der vermummten Demoteilnehmer nicht festgestellt hat, könnte laut Gerichtsvorsteher Engelberger übrigens möglicherweise als behördliches Fehlverhalten ausgelegt werden. Dann würde Amtshaftung schlagend.
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