Van der Bellen legt Fairness-Abkommen vor

Antritt? Alexander van der Bellen
Grüner Professor für Kostenbeschränkung von 2,Mio. Euro. Griss gibt sich erfreut.

BP-Kandidat Alexander Van der Bellen hat einen Entwurf für ein Fairness-Abkommen im Präsidentschaftswahlkampf vorgelegt. Es soll einen "fairen, transparenten, sparsamen und kurzen Wahlkampf sicherstellen", heißt es in dem der APA vorliegenden Entwurf.

Wie Van der Bellens Wahlkampfleiter Lothar Lockl erläuterte, soll der Entwurf den bisher feststehenden anderen Kandidaten Andreas Khol, Rudolf Hundstorfer und Irmgard Griss am Montag übermittelt werden. In den nächsten ein bis zwei Wochen will man sich zusammensetzen und darüber beraten. Angelehnt ist der Entwurf an das Abkommen aus dem Wahlkampf Heinz Fischers gegen Benita Ferrero-Waldner.

Alle Ein- und Ausgaben

Konkret schlägt Van der Bellen eine Kostenbeschränkung von 2,5 Millionen Euro pro Kandidat vor. Er liegt damit in der Mitte der von ÖVP-Obmann Reinhold Mitterlehner genannten drei bis vier Millionen und der von Griss genannten einen Million und deutlich unter den im Gesetz festgeschriebenen sieben Millionen. Der Betrag soll nicht ab dem Stichtag 24. April sondern schon ab 1. Jänner gelten, alle Ausgaben und Spenden umfassen und auch nicht umgangen werden können, etwa indem über andere Personen oder Rechtsträger abgerechnet wird. Sämtliche Einnahmen aus Spenden oder sonstige Zuwendungen sowie alle Ausgaben sollen lückenlos offengelegt werden.

Über der Gürtellinie bleiben

Die Kandidaten sollen sich verpflichten,"dirty campaigning", persönliche Angriffe, Diffamierungen oder persönliche Herabsetzungen zu unterlassen. Alle Kandidaten mit ausreichenden Unterstützungserklärungen sollen gleiche Chancen haben ihre Vorstellungen den Wählern zu präsentieren, insbesondere auch im öffentlich-rechtlichen ORF.

Kontrolliert soll das Abkommen von einem Schiedsgericht werden, dem je ein Vertreter einer Vertragspartei sowie ein unabhängiger, gemeinsam zu bestellender Vorsitzender angehören soll. Entscheidungen des Schiedsgerichts sollen nach "nach dem Konsensprinzip" erfolgen, wobei das von jenem Kandidaten entsandte Mitglied, der von einer Entscheidung betroffen ist, kein Stimmrecht hat. Entscheidungen des Schiedsgerichts sollen umgehend im Wege der Austria Presse Agentur veröffentlicht werden.

Porträt Alexander Van der Bellen.

Die Zustimmung zumindest einer Konkurrentin war Van der Bellen am Sonntag bereits sicher: Irmgard Griss verwies in einer Aussendung auf ihren eigenen Vorschlag zu einem Abkommen und bezeichnete es als "gutes Zeichen", dass sich Van der Bellen dem "zu überwiegenden Teilen" angeschlossen habe. Griss meinte, dass sie den Standard gesetzt habe, Spenden zu 100 Prozent offenzulegen. Van der Bellen ziehe nun nach - wenn auch mit Verzögerung.

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