Strache zweifelt am EU-Parlamentsvotum gegen Ungarn

Vizekanzler Strache (l.) und Ungarns Premier Orban
Der juristische Dienst des EU-Rates soll prüfen, verlangt der Vizekanzler. Ungarns Premier kann sich darüber freuen.

Ist er nun gültig oder nicht – jener aufsehenerregende Beschluss des Europäischen Parlaments, ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn anzustoßen? „Nein“, schallt es dazu aus Budapest. Dort wittern Mitglieder der national-konservativen Fidesz-Regierung „Verrat“, „Schande“ oder sogar „Betrug“. Denn, so der Vorwurf, die notwendige Zweidrittel-Mehrheit sei bei dem Votum gar nicht erreicht worden.

In der FPÖ scheint man  ähnliche Zweifel zu hegen. Denn  Vizekanzler Heinz-Christian Strache schickte  Außenministerin Karin Kneissl mit dem Auftrag los: Sie möge den juristischen Dienst des Europäischen Rates (also der Vertretung der 28 EU-Mitgliedsstaaten) ersuchen, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens abzuklopfen. Freunde wird sich der Vizekanzler  damit wohl in Ungarn machen, in den meisten anderen EU-Staaten oder im EU-Parlament hingegen eher weniger. Strache lenke damit nur vom  Inhalt des Beschlusses und den schwerwiegenden Vorwürfen gegen Ungarns Regierung ab, ist in Brüssel zu vernehmen. Dem derzeitigen EU-Ratsvorsitzland Österreich steht es allerdings zu, eine derartige Prüfung zu veranlassen.

Abstimmungsregeln

Zu den Fakten: 448 EU-Abgeordnete hatten  am Mittwoch in Straßburg für die Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens  gegen Ungarn gestimmt. 197 Parlamentarier votierten dagegen, 48 enthielten sich. Weil die Enthaltungen nicht eingerechnet wurden, war die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht.
Der Beschluss ist damit gültig   – aus Sicht des juristischen Dienstes des EU-Parlaments. Die allgemeinen Abstimmungsregeln des Parlaments besagen: Gezählt werden immer nur die Ja- und die Nein-Stimmen.
Hier aber hakt Ungarn ein: Für die – extrem seltenen – Voten, in denen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei, müssten Enthaltungen mitgezählt werden. Das EU-Parlament weist auch dies zurück: Bei ähnlichen Abstimmungen sei dies bisher noch nie geschehen.

Am Zug sind nun die EU-Mitgliedsstaaten: 22 von ihnen müssen zustimmen, damit das Rechtsstaatsverfahren (Artikel-7-Verfahren) gegen Ungarn tatsächlich beginnen kann. Und das ist alles andere als sicher. Trotz der massiven Kritik an Premier Orbáns Kurs reagierte man in Brüssel bisher stets gebremst: Schwächung der Gewaltenteilung, Korruption, Einschränkung der Freiheit der Unis, Aushöhlen der freien Medien –  darauf antwortete die EU-Kommission bisher mit einzelnen Vertragsverletzungsverfahren. Vor der Einleitung des Artikel-7-Verfahrens gegen Ungarn, wegen seiner Härte auch die „Atombombe“ genannt, schreckte man aber zurück. Stets war in Brüssel zu hören: Mit Orbán könne man reden, im Zweifel sei er Pragmatiker und ziehe doch wieder im letzten Moment zurück.

Orban in Angriffsstellung

Von Einlenken kann diesmal aber nicht die Rede sein. Ungarns Premier ist in Angriffsstellung gegen Brüssel. Bei seinen Anhängern daheim kann er damit punkten. Und dass die Sanktionen  samt Entzug der Stimmrechte Ungarns in der EU je wirksam werden, gilt als  unwahrscheinlich. Selbst auf europäischer Ebene ist das Noch-Mitglied der Europäischen Volkspartei nicht isoliert. Vor den kommenden EU-Wahlen könnte Orbán sich mit den anderen europäischen Rechtspopulisten zusammentun. Die Einladung zur Bildung einer derartigen Allianz hat FPÖ-Chef Strache ja schon ausgesprochen.

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