Umweltminister mistet unnötige Paragrafen aus
Wer in Österreich Holztrift betreiben will, muss sich an die Bestimmungen nach Paragraf 7 des Wasserrechtsgesetzes halten. Nur: Seit 1976 betreibt niemand mehr in Österreich Holztrift.
Um derlei "totes Recht" auszumisten, hat ÖVP-Minister Andrä Rupprechter vor einem Jahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Mehr als 50 Bundesgesetze und 270 Verordnungen, die seine Ressorts Umwelt, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft betreffen, wurden geprüft, als Resultat wurden sieben Gesetze gestrichen. Die Parole lautet: "Weniger ist mehr."
Der Tiroler ist damit einer der Ersten im Regierungsteam, der Ergebnisse seiner Verwaltungsreform präsentieren kann. Diese sollen in die eigens dafür eingerichtete Deregulierungsarbeitsgruppe eingebracht und am 2. November im Ministerrat vorgestellt werden.
"Weniger ist mehr"
Mit der Reorganisation seines Ministeriums hat Rupprechter bereits in seinen ersten beiden Jahren im Amt mehr als zehn Millionen Euro eingespart. Die aktuelle Verwaltungsreform soll weitere fünf Millionen pro Jahr bringen.
Die Entbürokratisierung soll aber vor allem den Bürgern Amtswege erleichtern und Verfahren beschleunigen. Ein großer Brocken soll bei den Bewilligungen im Wasserrecht wegfallen. "Pro Jahr können dadurch um die 2500 Verfahren eingespart oder deutlich vereinfacht werden", erklärt der Minister im KURIER-Gespräch.
Als Beispiel nennt er den Genehmigungsvorgang bei Kleinkläranlagen. Derzeit ist eine Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz notwendig – pro Jahr sind das ca. 1280 Verfahren. "Da gibt es dann einen Lokalaugenschein vor Ort, eine mündliche Verhandlung und viel Papierkram. Künftig soll es nur mehr eine Anzeigepflicht geben, und die Behörde entscheidet dann, ob sie eine Prüfung durchführt – in der Regel wird das aber nicht nötig sein", erklärt Rupprechter.
Der Betreiber spart sich 100 Euro pro Anlage, die Verwaltung insgesamt rund 250.000 Euro pro Jahr.
Obrigkeiten abgeben
Auch Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen vereinfacht werden. Der erste Weg führt zum Ministerium als Oberbehörde, obwohl die Ermittlungskompetenz bei den Ländern liegt. Diese "Obrigkeit" will Rupprechter abgeben: "Das Hoheitssystem steht in vielen Fällen dem Wunsch nach einer modernen, effizienten Verwaltung im Wege."
Als veraltet betrachtet er auch die Regelung der Staatsprüfung im Forstdienst. "Derzeit müssen der Sektionschef aus dem Ministerium und mehrere Mitarbeiter ausrücken und Forstarbeitern im höheren Dienst die Staatsprüfung abnehmen. Aus unserer Sicht kann diese Aufgabe aber auch eine andere Institution mit entsprechender Kompetenz übernehmen", glaubt Rupprechter, der in dieser Sache aber mit Widerstand rechnet.
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