Über 8 Millionen Euro: Wahlkampfkostengrenze steigt bis 2024 deutlich an

Über 8 Millionen Euro: Wahlkampfkostengrenze steigt bis 2024 deutlich an
Obergrenze heuer auf 8 Millionen Euro angehoben. Weitere Valorisierung vor Wahl im kommenden Jahr vorgesehen.

Die Wahlkampfkostengrenze dürfte bis zur Nationalratswahl auf 8,6 Millionen Euro steigen. Grund dafür ist die hohe Inflation. Seit 2020 wird die ursprünglich mit sieben Millionen Euro fixierte Begrenzung der Wahlkampfkosten nämlich jährlich an die Teuerung angepasst. Für heuer hat die Statistik Austria am Freitag eine Erhöhung auf knapp über acht Millionen Euro bekannt gegeben. Eine weitere Valorisierung ist im Wahljahr 2024 fällig.

Parteien haben Grenze mehrfach überschritten

2012 wurde erstmals eine Begrenzung der Wahlkampfkosten eingeführt und mit sieben Millionen Euro festgelegt. Das war bis inklusive 2019 der Betrag, den die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl ausgeben durften. Insbesondere die ÖVP und das Team Stronach, aber auch FPÖ und SPÖ haben diese Grenze wiederholt überschritten.

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Seit 2020 wird die Wahlkampfkostengrenze nun laufend an die Inflation angepasst. Im Vorjahr erreichte sie damit 7,4 Mio. Euro. Wegen der aktuell hohen Inflation gab es heuer einen deutlichen Sprung um 8,5 Prozent auf über 8 Mio. Euro. Bis zur Nationalratswahl im kommenden Herbst steht dann noch eine weitere Valorisierung an. Angesichts der vom Wifo zuletzt erwarteten Inflation von 7,5 Prozent für 2023 könnte die Wahlkampfkostengrenze somit bei 8,6 Mio. Euro zu liegen kommen.

Abzuwarten bleibt, ob die Parteien die Erhöhung unverändert durchlaufen lassen - zumal die Regierung Anfang August angekündigt hat, die ebenfalls mit der Inflation steigenden Politikergehälter teilweise einfrieren zu wollen.

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Angehoben wurden mit Freitag auch weitere an die Inflation geknüpfte Grenzwerte im Parteiengesetz: so dürfen Parteien heuer Spenden im Ausmaß von 860.970 Euro annehmen (ursprünglich 750.000), einzelne Spenden dürfen dabei 8.610 Euro nicht übersteigen (ursprünglich 7.500 Euro) und die zulässigen Wahlwerbungsausgaben für einzelne Wahlwerber steigen auf 17.220 Euro (ursprünglich 15.000).

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